ADB:Engelbrecht, Johann Brandanus

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Artikel „Engelbrecht, Johann Brandanus“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 133–134, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Engelbrecht,_Johann_Brandanus&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 05:49 Uhr UTC)
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Engelbrecht: Johann Brandanus E., Sohn des Rectors der Stadtschule Johann E. in Greifswald, an welchem Orte er den 7. März 1717 geboren wurde, genoß den ersten Unterricht durch den eigenen Vater und besuchte alsdann die sog. große Rathsschule seiner Geburtsstadt. Als Student wurde er am 22. April 1732 ebenfalls in Greifswald immatriculirt. Obgleich von Anfang an für die Rechtswissenschaft entschieden, widmete er sich doch in den ersten drei Jahren seines akademischen Studiums ausschließlich den philosophischen Disciplinen und wendete sich erst vom J. 1735 an der Jurisprudenz zu. Von den Commilitonen wurde er wegen seiner Eingezogenheit und seines außerordentlichen Fleißes, bei dem er jegliche Theilnahme an studentischen Vergnügungen und Festlichkeiten ablehnte, als Sonderling bezeichnet. In dem J. 1738/39 studirte er in Helmstädt und vertheidigte hier öffentlich seine Dissertation „De inspectione cadaveris occisi a solo medico peracta viliosa nec ad poenam ordinariam irrogandam non sufficiente“. Sein Plan, auch noch die Universität Göttingen zu besuchen, wurde wegen der Kränklichkeit und Körperschwäche, welche schon damals bei ihm eintrat und mit der er fast unausgesetzt bis an seinen Tod zu kämpfen hatte, unausführbar und es schien für ihn das Gerathenste, zu seiner Familie nach Greifswald zurückzukehren. Hier wurde er bereits im folgenden Jahre Hofgerichtsadvocat, erlangte in dieser Stellung, namentlich auch durch seine vortrefflichen und wirksamen Plaidoyers, einen außerordentlichen Ruf, ward 1742 Adjunct der juristischen Facultät und Syndicus der Universität und 1758, auf Antrag der ein Jahr vorher durch die Stockholmer Regierung in Greifswald niedergesetzt gewesenen akademischen Visitationscommission, zum ordentlichen Professor befördert. Er las Einleitung in das Rechtsstudium, Pandekten nach Jac. Frider. Ludovici’s Lehrbuche, Lehnrecht und Criminalrecht. Im J. 1762 übertrug ihm das akademische Concil die Rectoratswürde unter der Versicherung im Voraus, für alle nur mögliche Erleichterung der aus diesem Amte sich ergebenden Arbeiten und Beschwerden Sorge tragen zu wollen. Von diesem freiwilligen Anerbieten machte er indeß keinen Gebrauch, ließ sich vielmehr die eigene Besorgung aller vorkommenden Arbeiten nicht nehmen. Diese vermehrte Arbeitslast hat bei seinem Siechthum auch seinen Tod beschleunigt, welcher am 18. Juni 1765 erfolgte. Die Trauerrede hielt am 11. Juli in der St. Nicolaikirche in [134] Greifswald der Professor und Bibliothekar J. C. Dähnert. Eine besondere Gedächtnißfeier hat ihm der damalige Rector der Universität und Professor der Theologie Johann Ernst Schubert gewidmet. Seine Schriften sind folgende: „De successione filiarum nobilium in feudis Pomeraniae“, 1741; „De mutuo conjugum concursu ad solvendum aes alienum ab alterutro ante nuptias conflatum (ad illustrand. Art. VII. Tit. 5. Lib. I. statut. Lubec.)“, 1741; „Introductio in notitiam juris feudorum Pomeraniae Suethicae“, 1744. Die unter seinem Rectorate 1762/63 veröffentlichten Festprogramme enthalten folgende von ihm selbst herrührenden Abhandlungen: 1) das Pfingstprogramm 1762 „Characteres nonnulli pie impieque ferias pentecostales transigentium“; 2) das Michaelisprogramm 1762 „De justo angelorum intellectui et viribus pretio statuendo“; 3) das Weihnachtsprogramm 1762 „Quo significatu Christus sit, citra piorum offensionem, Heros dicendus?“ 4) das Osterprogramm 1763 „Veritas human. testimon. quibus sacro in codice miracula confirmantur, ab incriminationibus Humii, Britanni, defensa“.