ADB:Eberhausen, Johann von
Joh. v. Urbach’s Proceß beweisen, daß der Verfasser auf der Höhe der damaligen Wissenschaft stand und keinem der berühmten Italiener jener Zeit nachzusetzen ist. Jene Vorlesungen wurden erst nach des Verfassers Tode gedruckt Lips. 1489 fol. und ebendas. 1512 fol.
Eberhausen: Johann v. E. (Evernhusen) aus Göttingen (nicht Dettingen), Jurist. Im November 1450 findet sich Johannes euernhusen bei der Universität Rostock immatriculirt, im nämlichen Jahre aber auch ein gleichnamiger zu Leipzig zum Baccalaureus in artibus promovirt. Ebendaselbst stieg dieser 1455 zum Magister artium empor. 1460 finden wir ihn als Scholar des canonischen Rechts zu Padua unter den Schülern des Angelus de Castro. Im Sommersemester 1463 ist E. wieder in Leipzig, er führt nunmehr den Titel Decretorum Doctor und hat in jenem Semester das Rectorat inne. Später war E. Ordinarius der Leipziger Juristenfacultät. Man setzt dieses Ordinariat auf 1480–84; richtiger aber ist es wol anzunehmen, daß es von 1464 (oder 1470) bis 1479 dauerte. Als Todesjahr Eberhausen’s wird meistens 1484 angegeben, eine glaubwürdige Nachricht gibt aber 12. September 1479 an. Eberhausen’s gründliche und gelehrte Vorlesungen (Lectura) über- Vgl. über E. und seine Schriften Muther, Zur Gesch. der Rechtswissenschaft S. 85 ff.