ADB:Du Mont, Johann Maria Nicolaus

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Artikel „Du Mont, Maria Johann Nicolaus“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 461–464, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Du_Mont,_Johann_Maria_Nicolaus&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 06:14 Uhr UTC)
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Du Mont: Maria Johann Nicolaus D., Bürgermeister der freien Reichsstadt Köln, war ein Sohn des wohlhabenden Tabaksfabrikanten Heinrich Joseph D. und am 21. Mai 1743 geboren, † 1806. Durch eine gediegene classische und juristische Bildung hatte er sich zu einer höheren Rolle in der städtischen Verwaltung vorbereitet. Als er sich aber für einen bestimmten Lebensberuf entscheiden mußte, zog er die Stellung eines Kaufmanns und Fabrikherrn der eines praktischen Juristen vor und legte eine Seifensiederei an. Die Mußestunden, die ihm sein kaufmännisches Geschäft ließ, widmete er schönwissenschaftlichen Arbeiten und dem Studium des kölnischen Rechtes und der kölnischen Geschichte. Nicht ohne Glück versuchte er sich in poetischen Arbeiten, und die im J. 1781 gedruckten „Deutschen und französischen Gedichte, dem kaiserl. königl. Hause bei verschiedenen Gelegenheiten gewidmet“, bekunden eine große Gewandtheit in der Form wie einen sinnigen Geist und eine reiche lebhafte Phantasie. Dieselbe Gewandtheit und Leichtigkeit, womit er sich in der deutschen Sprache bewegte, bewährt er hier auch im Gebrauch der gebundenen französischen. Seine hervorragende wissenschaftliche Bedeutung fand auch außerhalb der Stadt Köln Anerkennung. Vom Kurfürsten von Pfalz-Baiern wurde er zum Hofrath und zum Mitglied der baierischen Akademie ernannt, der Kölner Rath, der es für geboten hielt, neben den Zunftherren in das Gebrech Männer von hoher geistiger [462] Bedeutung und juristischer Befähigung zu berufen, richtete sein Augenmerk auf J. N. D. und wählte ihn um Weihnachten 1773 zum vierten Gebrechsherrn. Der Gebrechsherren gab es sechs und sie bildeten neben den 43 Zunftherren den aus 49 Mitgliedern bestehenden Rath. In vollem Maße erfüllte D. die in ihn gesetzten Erwartungen und er wurde darum 1776. 1779. 1782. 1788. 1791 u. 1793 wieder mit dem Mandat eines Gebrechsherrn betraut. Während der 20 Jahre, in welchen er seine Dienste der Vaterstadt gewidmet hatte, bekleidete er die verschiedensten Rathsämter. Schwere Zeiten kamen für die Stadt Köln, als im October 1794 französische Truppen die Oeffnung der Kölner Thore erzwangen. Bei allen Schritten, welche der Rath zur Erleichterung des harten Geschickes der Kölner Einwohnerschaft that, und bei allen Vorstellungen, durch die er die französischen Generale und Volksvertreter um Schonung des bürgerlichen Eigenthums und um Wahrung der städtischen Freiheiten bat, war D. der beredte und sachkundige Wortführer. In dieser trostlosen, bedrängnißvollen Zeit starb der Bürgermeister F. C. v. Herresdorf am 11. Decbr. 1794. Gleich nach seinem Tode wurde D. an seine Stelle gewählt. Er täuschte sich keinen Augenblick über die Schwierigkeiten und Anfechtungen, die ihn in seiner neuen Stellung erwarteten. Die Liebe zu seiner Vaterstadt und deren hergebrachten bürgerlichen Einrichtungen überwand jedes Bedenken gegen die Uebernahme des verantwortungsvollen Bürgermeisteramtes in jener wildaufgeregten Zeit; er entschloß sich, alles aufzubieten, um die reichsstädtische Verfassung gegen die derselben von allen Seiten drohenden Gefahren mit aller Kraft und Anstrengung zu vertheidigen. Einen schweren Stand hatte er der neuorganisirten Bonner Bezirksverwaltung gegenüber. Von dieser republikanischen Behörde wurde der Stadt Köln zu der von der französischen Republik dem Lande zwischen Maas und Rhein auferlegten Contribution von 8 Millionen Franken die Summe von 480000 Franken zugemuthet. Auf den Vorschlag Du Mont’s beschloß der Rath, den Nationalconvent in Paris um Schutz gegen die Willkür der Bonner Verwaltung anzugehen. D. übernahm die Ausarbeitung der dem Convent einzureichenden Denkschrift. Man glaubte in Köln am sichersten die in diesem Schriftstück ausgesprochenen Wünsche erreichen zu können, wenn eine eigene Rathsdeputation sich nach Paris begebe, um im Nationalconvent persönlich die stadtkölnischen Interessen zu vertreten. Niemand war geeigneter für diese ehrenvolle, aber schwierige Mission als der Bürgermeister D. Auf Zureden der Rathsschickung ließ er sich zur Uebernahme dieses Ehrenamtes bestimmen und am 4. Febr. 1795 reiste er in Begleitung eines anderen Deputirten nach Paris ab. Am 13. Febr. trafen die Kölner Bevollmächtigten in Paris ein und überreichten gleich am folgenden Tage ihre Beglaubigungsschreiben. Durch das Mitglied des Heilsausschusses Andreas Du Mont wurden sie eingeführt und als kölnische Bevollmächtigte anerkannt. Darauf ließen sie die Du Mont’sche Denkschrift in 1500 Exemplaren drucken und ersuchten den Präsidenten des Convents, ihnen einen Tag zu bestimmen, an welchem sie die gerechten Wünsche der Stadt Köln in der Versammlung vortragen könnten. D. war nämlich entschlossen, auf der Rednerbühne des Convents die Beschwerden seiner Vaterstadt zu erörtern. Dem Präsidenten Thibeaudeau sandte er das Concept der Rede, welche er zu halten gesonnen war, und bat um Bestimmung des Tages, wo er sprechen dürfe. Thibeaudeau setzte den 19. März an. Die Tage bis zu dieser Sitzung benutzte D. dazu, durch persönliche Vorstellungen einer Anzahl einflußreicher Conventsmitglieder, namentlich Echassarieux, Chasal, Lavasseur, Mercier und Lehemann günstig für die Wünsche der Stadt Köln zu stimmen. In der Sitzung vom 19. März nun ließ er an die einzelnen Mitglieder des Convents die Kölner Vorstellung vertheilen und richtete von der für Fremde bestimmten Rednerbühne eine klare und eindringliche Ansprache an den [463] Convent. Die Versammlung, welche den Worten Du Mont’s, wie der Antwort des Präsidenten lauten Beifall gezollt hatte, beschloß, daß das von D. gestellte Gesuch dem Heilsausschuß zur Begutachtung und weiteren Veranlassung überwiesen werden solle. Du Mont’s unablässige Bemühungen gingen hauptsächlich dahin, daß die von der Bonner Verwaltung beabsichtigte executorische Beitreibung des der Stadt Köln zugeschriebenen Brandschatzungsantheils untersagt werde, der Stadt Köln das Stapelrecht gewahrt und die reichsstädtische Verfassung erhalten bleibe. Auf sein Anrathen wurden die Forderungen, welche die Stadt Köln noch wegen der während des siebenjährigen Krieges gemachten Lieferungen gegen Frankreich geltend machte, außer Rücksicht gelassen. Bezüglich des Stapelrechts reichte er dem Ministerium eine gründliche und erschöpfende Denkschrift ein. Fast kein Tag verging, an welchem D. nicht im Heilsausschuß erschien, um sowol die ganze Versammlung, wie den Präsidenten Cambacerès und die einzelnen Mitglieder unaufhörlich auf die so schwer gefährdeten Interessen Kölns hinzuweisen und ihren Schutz gegen das Vorgehen der Bonner Verwaltung, wodurch die von der Republik so feierlich verkündeten Grundsätze in so schreiender Weise verletzt wurden, anzurufen. Endlich schien die Sache in Fluß zu kommen, als der Heilsausschuß die Kölner Angelegenheit der Abtheilung für auswärtige Angelegenheiten überwies. Diese Abtheilung beschloß, den Volksvertreter Dubois nach Köln zu senden, um an Ort und Stelle die erhobenen Beschwerden zu prüfen; zugleich forderte sie die Bonner Bezirksverwaltung auf, mit der Execution nicht weiter vorzugehen, bis in der streitigen Angelegenheit von dem Heilsausschuß, dem die Sache zur Entscheidung vorläge, ein Beschluß werde gefaßt sein.

Während D. in Paris für das Interesse seiner Vaterstadt mit unermüdlichem Eifer thätig war, wurde er in Köln von einzelnen revolutionären Fanatikern, die hier durch Wort und Schrift einen vernichtenden Sturm gegen alle reichsstädtischen Institutionen heraufzubeschwören unablässig bemüht waren, in der gehässigsten Weise verleumdet, geschmäht und verdächtigt. Biergans und Genossen wurden nicht müde, den pflichttreuen Bürgermeister in stadtkölnischen, wie auswärtigen Blättern als einen „Pfaffenknecht, Söldner der Feudalen und Trabanten des Adels und des Kaisers“ zu charakterisiren. Solche Anklagen glaubte man in Paris nicht unbeachtet lassen zu dürfen, und das Directorium beschloß, den verdächtigten Kölner Gesandten aus Frankreich auszuweisen. Zwar wurde der Ausweisungsbefehl bald zurückgenommen, aber D. blieb unter strenger Aufsicht bis zu seiner Abberufung. Diese erfolgte, als in Köln bereits die alte reichsstädtische Verfassung gestürzt und an ihre Stelle eine Municipalverwaltung getreten war. Als D. das Schreiben, wodurch sein Mandat für erloschen erklärt wurde, dem Directorium übersandte, erhielt er zur Antwort, daß die französische Republik weder einen Kölner Senat, noch einen Senats-Abgeordneten anerkenne, darum auch nicht in der Lage sei, das überreichte Abberufungschreiben anzunehmen, D. könne jetzt nur als Privatperson betrachtet werden und habe nach Laut des Fremdengesetzes vom 10. Mai in Zeit von drei Tagen die Stadt Paris zu verlassen. Mit schwerem Herzen kehrte D. nach 18monatlichem Aufenthalt in Paris nach seiner Vaterstadt zurück. Ueber seine Diäten, die er mit 10 Kronenthalern für den Tag berechnete, entstand ein langdauernder Streit zwischen ihm und der städtischen Verwaltung. Trotzdem, daß der Präfect Lameth und der Unterpräfect v. Klespe sich Du Mont’s annahmen, blieb die Sache unerledigt, bis nach dem Einrücken der Alliirten der General-Gouvernements-Commissar Bölling und der Kreis-Director v. Märken mit Entschiedenheit für Du Mont’s Interesse eintraten. Inzwischen hatte die französische Verwaltung die Talente und Fähigkeiten Du Mont’s zu würdigen gewußt. Als Napoleon bei [464] seiner Anwesenheit in Köln 1804 sich längere Zeit mit dem früheren Bürgermeister D. unterhielt, gab dieser auf die Frage des Kaisers, welche Stelle er früher bekleidet habe, die Antwort: „Sire, j’ai été ce que vous étiez, mais en miniature, j’ai été premier consul de la ville de Cologne.“ Der Kaiser ernannte ihn zum Rath der Präfectur des Roer-Departements, die in Aachen ihren Sitz hatte. In dieser wichtigen Stellung kamen seine genauen Kenntnisse der Verhältnisse und der Bedürfnisse des Landes den ganzen Präfecturdistricten, namentlich aber seiner Vaterstadt Köln, sehr zu Nutzen. Nach der Vertreibung der Franzosen wurde D. 1815 von den Alliirten zum Landes-Directorial-Rath ernannt. Es war ihm nicht vergönnt, lange seine Kräfte und Fähigkeiten der neuen Verwaltung zu widmen. Er starb am 28. Aug. 1816 in Aachen, und heute noch wird sein Name dort in Ehren genannt.

Acten und Briefe im Kölner Stadtarchiv.