ADB:Dresch, Georg Leonhard von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Dresch, Georg Leonhard von“ von Hermann Wasserschleben in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 395–396, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dresch,_Georg_Leonhard_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 04:28 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 5 (1877), S. 395–396 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Leonhard von Dresch in der Wikipedia
Georg Leonhard von Dresch in Wikidata
GND-Nummer 11621709X
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|395|396|Dresch, Georg Leonhard von|Hermann Wasserschleben|ADB:Dresch, Georg Leonhard von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=11621709X}}    

Dresch: Dr. Georg Leonhard v. D., geb. den 10. März 1786 zu Forchheim, erhielt seine Schulbildung in Bamberg, woselbst sein Vater fürstl. Hofkammerrath war, und studirte auf den Universitäten Würzburg und Landshut. Im J. 1808 wurde er auf Grund seiner gekrönten Preisschrift „Ueber die Dauer der Völkerverträge“ zum Doctor beider Rechte promovirt, habilitirte sich in Heidelberg und las hier über historische und juristische Disciplinen bis 1810, in welchem Jahre er als ordentlicher Professor für Geschichte und Rechtsphilosophie nach Tübingen berufen wurde; 1811 erhielt er das Amt eines Censors und Bücherfiscals, 1812 den würtembergischen Civilverdienstorden, wurde 1816 Universitätsbibliothekar, 1817 Professor des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte an der neuerrichteten katholisch-theologischen Facultät unter Beibehaltung seiner bisherigen dienstlichen Verhältnisse, übernahm 1819 auch die Vorlesung über deutsches Bundesrecht und erhielt 1820 den Orden der würtembergischen Krone. Im J. 1822 erhielt er gleichzeitig einen Ruf nach Gießen und Landshut, folgte dem letzteren und trat in die dortige Juristenfacultät ein als Vertreter des Staats- und Bundesrechts, später auch des Kirchenrechts. Im J. 1826 ging er bei Ueberführung der Landshuter Hochschule nach München dorthin, woselbst er zum ersten Rector gewählt und 1827 zum Oberbibliothekar an der Universität, sowie zum ordentlichen Mitgliede der Akademie der Wissenschaften in der historischen Classe ernannt wurde. Als Abgeordneter der Universität nahm er an mehreren Landtagen Theil, wurde im J. 1831 Ministerialrath und starb am 31. Oct. 1836 an der Cholera. D. war ein einflußreicher akademischer Lehrer und hat durch mannigfache staatsrechtliche Schriften sich um die wissenschaftliche Ausbildung, besonders des deutschen Bundesrechts, verdient gemacht, namentlich seine „Abhandlungen“ und „Beiträge“ zeichnen sich durch Klarheit, Scharfsinn und feine Charakteristik aus. Seiner parlamentarischen Wirksamkeit hat man mehrfach eine allzu eifrige Unterstützung und Förderung „ministerieller“ Interessen vorgeworfen, allein das Zeugniß charaktervoller Ueberzeugungstreue und Uneigennützigkeit, sowie eines warmen Herzens für das Wohl der Gesammtheit kann ihm nicht versagt werden. Schriften: „Ueber die Dauer der Völkerverträge“, 1807. „De indole et gradibus culpae“, 1808. „Systematische Entwicklung der Grundbegriffe des Privatrechts, der Staatslehre und des Völkerrechts“, 1810. „Bemerkung über die Bildung des Diplomatikers“, 1810. „Uebersicht der allgemeinen politischen Geschichte, insbesondere Europens“, 1814–16, 3 Bde. „Napoleon Bonaparte’s Wiederkehr“ (ohne Namen des Verfassers), 1815. „Betrachtungen über die Ansprüche der Juden auf das Bürgerrecht“, 1816. „Zusätze und Verbesserungen zur systematischen Entwicklung der Grundbegriffe des Privatrechts“, 1817. „Betrachtungen über den deutschen Bund“, 1817. „Ueber den methodischen Unterricht in der allgemeinen Geschichte“, 1818. „Lehrbuch der allgemeinen Geschichte, zweiter Cursus“, 1818. „Oeffentliches Recht des deutschen Bundes“, 1820. „Die Schlußacte der Wiener Minister-Conferenzen“, 1820. „Lehrbuch der allgemeinen politischen Geschichte, erster Cursus“, [396] 1821. „Naturrecht“, 1822. „Beiträge zum öffentlichen Recht des deutschen Bundes“, 1822. „Uebersicht der allgemeinen politischen Geschichte, insbesondere Europens“, 2. Aufl. 1822 und 1823, 3 Bde. „Grundzüge des baierischen Staatsrechts“, 1822, 2. Aufl. 1835. „Lehrbuch der allgemeinen politischen Geschichte, zweiter Cursus“, 2. Aufl. 1824. „Fortsetzung von Schmidt’s Geschichte der Deutschen“, 1824 und 1826, Bd. XVIII–XX. „Kleine Schriften historischen, politischen und juridischen Inhalts“, 1827. „Abhandlungen über Gegenstände des öffentlichen Rechts, sowol des deutschen Bundes überhaupt, als auch einzelner Bundesstaaten“, 1830.

Mederer, Annales univ. Ingolstadii etc. cont. Permaneder, P. V, Monach. 1859. p. 258. 291. 392–397. 403. 412. 416. 417. 429. 466. 476. 478. 482. Almanach der Ludwig-Maximilians-Univers. v. S. Spengel, München 1828, S. 106. Denkmal der baierischen Ständeversammlung im J. 1831. München 1831, Heft 3, S. 115 ff.