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Artikel „Draudius, Georg“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 383, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Draudius,_Georg&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 06:54 Uhr UTC)
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Draudius: Georg D. (Draut), geb. 9. Januar 1573 zu Dauernheim in der hessischen Grafschaft Katzenellenbogen, wo sein Vater Philipp David Draut Pfarrer war. Er studirte zu Marburg, wo er am 20. Juni 1589 das Baccalaureat und sodann das Magisterium erhielt. Im J. 1590 ging er wegen Mittellosigkeit der Eltern – sein Vater hatte mit drei Ehefrauen 25 Kinder erzeugt, von denen Georg das dritte – nach Frankfurt am Main, versah hier anderthalb Jahre das Geschäft eines Correctors in der Druckerei des Nikol. Bassäus, dann ein halbes Jahr dasselbe Geschäft zu Herborn und wiederum zu Frankfurt in der Feyerabend’schen Officin. Endlich wurde er 1599–1614 Pfarrer in dem hessen-darmstädtischen Dorfe Groß-Carben in der Wetterau, 1614–1625 zu Ortenberg ebendaselbst, und endlich von 1625 an in seinem Geburtsorte. In den Drangsalen des Krieges flüchtete er von hier nach Butzbach, wo er 1635 starb. – Er war ein sehr fruchtbarer Schriftsteller, doch hat unter allen seinen Schriften nur die folgende, weil eine reiche Quelle für die Anschauungen über das Leben und Treiben der verschiedenen Stände der damaligen Zeit, bleibenden Werth sich erhalten: „Fürstliche Tischreden aus vielen vornehmen Scribenten zusammengezogen durch Joh. Werner Gebharten C. von Basel.“ Frankfurt a. M. 1614. 8. – „Fürstliche Tischreden, d. i. von allerhand politischen nachdenklichen Fragen, Händeln und Geschichten, nützliche Bedencken und anmuthige Discoursen, zusammengetragen durch M. Geo. Draudium, P. O.“ [= Pastorem Ortenburgensem]. Ander Theil. Frankf. a. M. 1617. 1620. 1626. 8. Der pseudonyme Verfasser des von D. besorgten, vermehrten und in Ordnung gebrachten ersten Theiles war der anhaltische Kanzler Hippolytus a Collibus, der zweite rührt von dem ersteren allein her. Außerdem ist noch zu erwähnen seine Ausgabe des „Richterlichen Klagspiegels von Sebastian Brant“ (vergl. auch Ulrich Tengler), welche unter dem Titel erschien: „Seb. Brandi Thesaurus s. promptuarium totius practicae jur. civ. et crim., d. i. Teutscher revocierter richterlicher Klagspiegel, darin das gantze jus forense; was sowohl an oberen als Untergerichten die so bey gerichtlichen Handlungen zu thun wissen sollen … durch M. Georg Draudium“ Frankf. 1601. Folio.

Neubauer, Nachrichten von Theologen I. S. 63; Reimann, Hist. litt. p. 800; Strieder, Hess. Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte. III. S. 213–221.