ADB:Doormann, Hermann
[343] v. Lang. Auch Harder in seiner völkerrechtlichen Schrift: „Die Auslieferung der vier politischen Flüchtlinge Napper-Tandy, Blackwell, Mores (Morris) und George Peters“, Leipzig 1857, urtheilt ebenfalls sehr ungünstig über D. Nach dem Urtheile eines achtbaren, unbefangenen Zeitgenossen von D., nämlich des verstorbenen Notars Johann Heinrich Hübbe, hat der Ritter v. Lang in seinen Memoiren von D. eine getreue Schilderung gegeben. Günstig urtheilen über D. die vom Rathe abhängigen Organe, nämlich der Hamb. Correspondent vom J. 1820 Nr. 38 und die officielle Memoria Hermanni Doormani, Hamb. 1826. – D. ist als. ältester Stadtsyndicus am 4. März 1820 gestorben.
Doorman: Hermann D., Sohn des Bürgermeisters Franz D., geb. 26. August 1752 zu Hamburg, studirte die Rechtswissenschaft und erlangte am 23. August 1770 die Würde eines Doctors beider Rechte, kehrte in seine Vaterstadt zurück und betrieb die Advocatur-Praxis. Vermuthlich wegen seiner großen Geübtheit in der französischen Sprache wurde er am 12. April 1791 zum Syndicus erwählt und vertrat seine Vaterstadt mehrfach als Gesandter bei der französischen Republik und bei Napoleon Buonaparte, an den er an der Spitze der hanseatischen Gesandtschaft eine das deutsche Selbstgefühl völlig verleugnende Anrede hielt, die dem Gewalthaber nicht minder angenehm gewesen sein soll, als das von D. verfaßte und von dem hamburgischen Rathe genehmigte Schreiben an die Consuln der französischen Republik vom 16. December 1799. Auch auf dem Rastatter Congresse erschien D. als hamburgischer Gesandter und wird er in dieser Eigenschaft sehr ungünstig geschildert in den Memoiren des Ritter