ADB:Dietrich II. (Bischof von Brandenburg)

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Artikel „Dietrich III., Bischof von Brandenburg“ von Rudolf Schwarze in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 175–176, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dietrich_II._(Bischof_von_Brandenburg)&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 23:51 Uhr UTC)
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Dietrich III., † 26. April 1393, wie sein Leichenstein besagt, als der 33. (richtiger 32.) Bischof von Brandenburg. Dem besonders in der Altmark begüterten Geschlecht der v. d. Schulenburg entstammend, war er ein Sohn Bernhards, des Pfandbesitzers von Betzendorf (unweit Salzwedel), welcher der Stammvater der sogenannten weißen Linie seines Hauses geworden ist. Nachdem D. einige Zeit als Canonicus dem Prämonstratenser-Domcapitel zu Brandenburg an der Havel angehört hatte, wurde er 1363 zu dessen Propst ernannt und gelangte 1365 durch päpstliche Provision zur bischöflichen Würde. Zwar läßt Lentz dies schon im J. 1347 geschehen, doch beruht dieser Irrthum auf einer [176] Identificirung mit seinem Vorgänger Dietrich Kothe, wie Riedel urkundlich nachgewiesen hat. Waren die Bischöfe von Brandenburg überhaupt berufen bei der Verwaltung der Landesangelegenheiten mitzuwirken, so nimmt auch D. schon unter dem Markgrafen Otto, welchen er mehrfach durch Geldsummen unterstützte, an dem Berliner Landtage behufs Regelung des Münzwesens in der Mark 1369 Theil. Nach der Resignation Otto’s erwählte ihn Karl IV. zu seinem Rath mit 100 Mark Silbers jährlicher Besoldung, und als solcher ist er bemüht die Stände der beabsichtigten Erbvereinigung der Mark mit der Krone Böhmen geneigt zu machen, welche Karl IV. auf dem großen Landtage zu Tangermünde am 29. Juni 1374 bestätigte, aber freilich durch die Theilung seiner Länder unter seine Söhne wieder aufhob. Während Sigismunds Abwesenheit fungirte Bischof D., wenn auch nur kurze Zeit, 1383 als Verweser der Mark, und in den traurigen Zeiten, welche bald darauf über dieselbe hereinbrachen, stand er treu auf Seiten des Landesherrn. Seine Diöcese wurde daher von den Feinden des Hauses Luxemburg, auch von seinem Metropoliten, dem Erzbischof Albrecht IV. von Magdeburg (s. d.), bei ihren Streifzügen eben so wenig geschont, als die übrigen Landestheile. So fehlten 1385 dem Domstift zu Brandenburg sogar die Mittel seine Domherren zu erhalten und noch 1393 verwüsteten die Scharen der Fürsten von Anhalt die Umgegend der bischöflichen Burg Ziesar. Dem sterbenden Bischof blieb nur der Bannstrahl zu seiner Vertheidigung. – Für die Hebung des religiösen Lebens in so bedrängter Zeit hatte D. durch die auf einer Synode zu Brandenburg 1380 erlassene Kirchenordnung, die erste in der Mark, zu wirken gesucht. Auch förderte er die Reparatur des Doms zu Brandenburg, sowie den Neubau der Katharinenkirche, welche bald die Hauptzier der Neustadt-Brandenburg werden sollte. Wenn er 1384 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof von Magdeburg und den Bischöfen von Havelberg und Lebus durch einen Ablaßbrief die Wallfahrten zu dem Wunderblut in Wilsnack sanctioniren half, so folgte er darin eben der herrschenden Richtung seiner Zeit. Daß das frühere Subjectionsverhältniß seines Sprengels zum Erzstift Magdeburg durch die verschiedene politische Parteistellung des Suffraganbischofes und seines Metropoliten sich lockerte, ist begreiflich, und wurde dasselbe auch später nur theilweise wieder hergestellt.

Außer den älteren Stiftshistorien von Lentz (1750) und Gercken (1766) vgl. Riedel, Cod. dipl. Brandenb. I. Abth. V und VII, sowie Danneil, Das Geschlecht der v. d. Schulenburg, 2 Bde. 1847.