ADB:Daniels, Alexander von
[735] in den Commissionen und war eine Stütze der Conservativen. Einen zweifelhaften Ruhm hat er sich als Verfasser des bekannten preußischen Kronsyndicatsgutachtens in der schleswig-holsteinschen Erbfolgeangelegenheit erworben. – Seine zahlreichen litterarischen Arbeiten greifen in die Rechtsgeschichte, das materielle Privatrecht, das Civil- und Strafproceßrecht, das französische Recht und das rheinische Provinzialrecht ein. Schriften: „Entwurf zu einem revid. bergischen Provinzialrecht“, 1836; „Entwurf des Provinzialrechts der sechs mit dem Herzogtsthum Berg vereinigten kurkölnischen Landestheile“, 1837; „Handbuch der fremdherrlichen Gesetze und Verordnungen für die Rheinprovinz“, 1833–45; „Lehrbuch des gemeinen preußischen Privatrechts“, 1851, 1852, 2. Aufl. 1862; „Geschichte und System des französischen und rheinischen Civilprocesses“, 1849; „Die Civilstandsgesetzgebung für England und Wales“, 1851; „System des preuß. Civilrechts“, 1866; „Handbuch der deutschen Rechts- und Staatengeschichte“, 1859–63; „Deutsche Rechtsdenkmäler des Mittelalters” (mit Gruber und Kühn), 1858–62; „Alter und Ursprung des Sachsenspiegels“, 1853; „De Saxonici speculi origine“, 1852; „Grundsätze des rheinisch-französischen Strafverfahrens“, 1849; „Ursprung und Werth der Geschwornenanstalt“, 1848; „Spiegel der deutschen Leute“, 1858 (Teichmann in v. Holtzendorff’s Rechtslex. sub v. Daniels).
Daniels: Alexander v. D., geb. am 9. October 1800 in Düsseldorf, † am 4. März 1868 in Berlin; er betrat nach zurückgelegtem Rechtsstudium zunächst die richteramtliche Laufbahn und wurde 1843 Rath am rheinischen Cassationshof; 1844 als ordentlicher Professor der Rechte nach Berlin berufen und zum Mitglied des Obertribunals ernannt; seit 1854 war er zugleich Kronsyndicus. Auf politischem Gebiet war D. seit 1848 thätig, zunächst als Mitglied der Nationalversammlung; später nahm er als Mitglied des preußischen Herrenhauses an den Arbeiten desselben lebhaften Antheil durch eifrige Thätigkeit