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Artikel „Cornelisz, Arnold“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 481–482, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cornelisz,_Arnold&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 01:49 Uhr UTC)
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Cornelisz: Arnold C. wird als der Familie van der Linden angehörig betrachtet. 1547 zu Delft geboren, wanderte er frühe in die Fremde um seiner Vorbereitung für das Predigeramt willen. Die Gemeinde zu Groß-Frankenthal in der Pfalz berief ihn 1573 als ihren Vorsteher, aber nur wenige Monate nachher vertauschte er diese Stelle mit dem Predigeramte zu Delft, wo er bis zu seinem 1605 erfolgten Tode blieb. Durch Schrift und Lehre übte er einen gewissen Einfluß auf den Gang der kirchlichen Sachen in den Niederlanden aus und zeichnete sich durch Beredsamkeit, Eifer, Demuth und Mäßigung aus. Als Dietrich Volkertsz Coornhert 1578 sein Büchlein: „Van de toelating en decreten Gods“ herausgab, veranlaßte dies eine Disputation zwischen ihm und Arnold C. nebst seinem Collegen Reinier Donteclock. Es handelte sich dabei um die Kennzeichen der wahren Kirche, welche er denjenigen absprach, welche unbedingt Beza und Calvin in allem folgten. Dies Gespräch, 1583 zu Leyden erneuert, blieb ohne Erfolg, unzweifelhaft deswegen, weil die Delfter Prediger selbst zu gemäßigt waren, um dem harten Calvinismus in allen Punkten beizustimmen. Dies erhellte bald aus einer Schrift, durch die gesammten Collegen 1589 herausgegeben: „Responsio [482] ad argumenta quaedam Bezae et Calvini ex tractatu de praedestinatione in Cap. XI ad Romanos“, eine Bestreitung des schroffen calvinistischen Supralapsarismus. Diese Arbeit legte den ersten Grund zu der nachherigen Heterodoxie des Arminius. Indem dieser sich, von Professor Martinus Lydius aufgefordert, zur Widerlegung dieser Schrift anschickte, kam er bald zur Ueberzeugung, die Wahrheit sei auf Arnold Cornelisz’ Seite gewesen, und gelangte so zur völligen Verwerfung der Prädestinationslehre. C. ward mehrmals zur Provinzialsynode abgeordnet. Unter seinem Präsidium stellte diese zu Middelburg 1581 eine vorläufige Kirchenordnung auf; 1583 machte er mit einigen Collegen einen Entwurf zur Beilegung der Streitigkeiten über die Kirchenregierung und 1586 ward er zur Synode im Haag deputirt, wo die Unterzeichnung des niederländischen Glaubensbekenntnisses zum achten Male befohlen worden ist. Ebenso war er betheiligt an der Deputation der südholländischen Synode, welche 1602 ihre Klage wider die Anhänger der Augsburger Confession zu Woerden bei den Staaten von Holland und Zeeland darlegte. Um seiner linguistischen Kenntnisse willen ward er auch zum Mitarbeiter an der durch Marnix van S. Aldegonde, Helmichius und Andere unternommenen Bibelübersetzung erwählt, welche Arbeit aber nie zu Stande gekommen ist. Nebst der genannten „Responsio“ schrieb er wider Coornhert: „Eene proeve van den Nederl. Catechismus“, 1585 und „Eene Christelycke betrachtinge der ghelooviger ziele over 't gebed onzes Heeren J. C.“, nach seinem Tode herausgegeben.

Weiteres über ihn s. bei van der Aa, Biogr. Woordenb.