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Artikel „Ceulen, Peter v.“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 94, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ceulen,_Peter_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 14:25 Uhr UTC)
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Ceulen: Peter v. C. Schon früh erhoben sich unter den niederländischen Taufgesinnten Streitigkeiten über die strengere oder mildere Ausübung des Kirchenbannes, in Rücksicht auf die Idee der Kirche als einer Gesellschaft heiliger und vollkommener Menschen. Daher spalteten sich ihre Gemeinden in Friesische, Waterländische und Flamänder. Durch einen zu Humster in Ostfriesland geschlossenen Vertrag aber war dieser Zwiespalt für vier Jahre beigelegt. Als es sich nun 1578 zu Emden um die Verlängerung dieses Vertrages handelte, zeichnete sich Peter v. C., Vorsteher einer flamänder Gemeinde, durch größere Milde aus. Bei dem zugleich gehaltenen Religionsgespräch mit den reformirten Predigern zu Emden, wozu nur die Flamänder sich bereit erklärt hatten, war Peter v. C. dem Menso Alting gegenüber der bedeutendste Vertheidiger der taufgesinnten Glaubenssätze und erwarb sich dabei, wiewol er des Lateinischen und Griechischen nicht mächtig war, so sehr das Lob der Beredsamkeit und großen Scharfsinnes, daß Dr. Helmer Durken sagte: „hätten sie unsere Gelehrsamkeit, Peter, sie würden uns alle zusammen zur Kirche hinaus disputiren.“ Demungeachtet excommunicirten die Flamänder ihn einige Jahre nachher, weshalb er sich 1589 den friesischen Gemeinden anschloß. Er blieb gegen alle Widersacher der Taufgesinnten ihr gewandtester Vorkämpfer, so namentlich in dem Religionsgespräche, welches (16. August bis 17. November 1596) zwischen ihm und dem Leeuwarder Prediger Ruard Acronius in der Galileakirche zu Leeuwarden stattfand. Es gelang dem Acronius nicht, seinen Gegner zu überwinden, weshalb die Disputation noch schriftlich fortgesetzt worden ist, wie aus einer kleinen Streitschrift erhellt: „Waerachtige doch eenvoudighe wederlegginghe tegen dat laster schryven Ruwardi Acronii“ 1598. Diese ganze Disputation ist sehr wichtig für die Kenntniß der damaligen reformirten Glaubenssätze und ist herausgegeben unter dem Titel: „Protocol, dat is, de gansche handelinge des gespraecks tusschen Ruardum Acronium ende Peter van Ceulen, gehouden tot Leeuwarden en 1596 met een voorreden verclarende het vordeel der E. E. H. Staten.“ Wiewol die Kirche damals schon vom freieren Standpunkte Zwingli’s zurückgekommen war, so fehlen doch in den vom calvinistischen Acronius ausgesprochenen und von den Staaten von Friesland genehmigten Sätzen die harten Dogmen einer besonderen Auserwählung, einer perseverantia sanctorum und unmittelbarer Einwirkung des heil. Geistes. 1597 ist dem Peter von C. die öffentliche Predigt in Friesland untersagt, welche Resolution 1603 erneuert ward. Der Siebzigjährige hielt sich darauf zu Sneek auf und ermunterte dort durch Beispiel und Wort seine verfolgten Glaubensgenossen, bis der Tod ihn in hohem Alter wegraffte. Außer seiner schon genannten „Waerachtige wederlegginghe“ ist auch von ihm erschienen: „Brief ter bereeniginge der Friezen in J. Buyzen Christelyck Huisboeck.“

Die Quellen siehe bei Van der Aa, Biogr. Woordb.