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Artikel „Carlowitz, Christoph Anton Ferdinand von“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 790–791, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Carlowitz,_Anton_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 17:24 Uhr UTC)
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Carlowitz: Christoph Anton Ferdinand v. C., geb. 6. Juni 1785 auf dem väterlichen Gute Großhartmannsdorf bei Freiberg, † 21. Januar 1840 zu Gotha, war der fünfte Sohn des Oberstlieutenants und Kreiscommissärs Hans Carl August v. C. und der Johanne Friederike Agnes von der Schulenburg. Er besuchte die Fürstenschule zu Grimma, studirte seit 1802 die Rechte zu Leipzig und trat 1806 als Assessor der Landesregierung zu Dresden in sächsische Dienste, wurde 1809 Hof- und Justizrath, bereiste 1808 Deutschland und die Schweiz, 1811 und 1812 Italien, und wurde 1813 von der Ritterschaft des Meißner Kreises zum ersten Mitgliede der Kreisdeputation ernannt. Als solcher erwarb er sich das Vertrauen des Kreises ebensowol als der französischen Generale. Von letzteren wurde er aufgefordert, die französische Armee nach Böhmen zu begleiten und für ihre Verpflegung zu sorgen; er lehnte dies jedoch ab. Als nun im J. 1814 das Kriegscollegium auf Anordnung der Russen aufgelöst worden war, nahm er in der neu eingerichteten Kriegsverwaltungskammer die dritte Rathsstelle an. Das Anerbieten (1815), in preußische Dienste zu treten, lehnte er ab, wurde aber (1816) nach Paris gesendet, um die Liquidation der sächsischen Forderungen an Frankreich zu betreiben, was er mit gutem Erfolge ins Werk setzte. – Im J. 1824 wurde er auf die Bitte des Herzogs Ernst von Sachsen-Coburg um einen Commissar, welcher die Untersuchung gegen die bei einem Volksauflaufe wider den Herzog compromittirten Personen leiten sollte, nach Coburg abgesendet. Bei dieser Gelegenheit erwarb er sich das vollste Vertrauen des Herzogs so, daß dieser ihn zum Kammerpräsidenten und dirigirenden wirklichen Geheimrath an die Spitze der Landesverwaltung von Coburg stellte. Mit Geschicklichkeit, großer Umsicht und treuer Anhänglichkeit an den Herzog wußte C. die ihm anvertrauten Geschäfte zu leiten, und die gotha-altenburgische Successionsfrage wurde hauptsächlich durch ihn zu Gunsten Coburgs entschieden, Durch ihn wurde die Gesetzgebung des Landes wesentlich vervollkommnet, namentlich die Bestimmungen über Bestrafung des Forstfrevels, Veruntreuung der Staatsdiener, Theilung der Gemeinheiten und Aufhebung der Koppeltriften, Beschränkung von überzähligen Beamten, Vereinfachung der Verwaltung, Erleichterung von Abgaben und anderes mehr. Für die Stadt Coburg führte er (im März 1828) eine neue selbständigere Stadtordnung ein. Er förderte auch die Erhebung des herzoglichen Hauses zu höherem Glanze und sah drei Königskronen sich dem Hause verbinden. Der Herzog verlieh ihm den Minister- und Freiherrn-Titel und ließ ihm nach seinem Tode [791] ein Monument errichten. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Jahrgang XVIII. 1840 Theil I, 113).