ADB:Campe, Asche Burchard Karl Ferdinand von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Campe, Asche Burchhard Karl Ferdinand von“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 731–732, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Campe,_Asche_Burchard_Karl_Ferdinand_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 20:02 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Campanus, Johannes
Nächster>>>
Campe, Elise
Band 3 (1876), S. 731–732 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Asche Burchard Karl Ferdinand von Campe in der Wikipedia
Asche Burchhard Karl Ferdinand von Campe in Wikidata
GND-Nummer 135687578
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|731|732|Campe, Asche Burchhard Karl Ferdinand von|Ferdinand Spehr|ADB:Campe, Asche Burchard Karl Ferdinand von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=135687578}}    

Campe: Asche Burchhard Karl Ferdinand v. C., braunschweigischer Staatsmann, geboren zu Wickensen im Herzogthum Braunschweig am 9. Octbr. 1803, † 1874, war ein Sohn des Hauptmanns, nachherigen Obristlieutenants in braunschweigischen Diensten v. C. Er besuchte die Gymnasien zu Braunschweig und Holzminden; studirte in Göttingen die Rechte, machte eine größere Reise durch Süd- und Westdeutschland, trat am 1. Januar 1827 als Auditor bei dem Districtsgerichte in Holzminden in den braunschweigischen Staatsdienst und wurde am 26. August 1831 Assessor und stimmführendes Mitglied bei demselben Gerichte. Im Jahre 1837 wurde er zum Assessor bei der höchsten Justizbehörde des Herzogthums, dem Landesgerichte zu Wolfenbüttel, und im J. 1840 zum Hofrathe ernannt, welcher Amtstitel später in den eines Oberlandesgerichtsraths verändert wurde. Am 4. Februar 1845 wurde v. C. als Director an das Kreisgericht zu Braunschweig berufen, nahm jedoch, durch Privatverhältnisse veranlaßt, am 17. November 1849 den Abschied aus dem Staatsdienste und zog sich auf das vom Vater ererbte, seit Jahrhunderten im Besitze der Familie v. C. befindlichen Gute Deensen im braunschweigischen Weserkreise zurück, konnte jedoch die ländliche Ruhe und Abgeschiedenheit nicht lange ertragen und trat am 24. Juni 1851 als Director des Kreisgerichts in Holzminden in den Staatsdienst zurück, dem hierdurch eine anerkannt tüchtige und bewährte Kraft wieder gewonnen wurde. Nach dem Tode des Staatsministers v. Schleinitz wurde v. C. am 17. November 1856 als Geheimrath und stimmführendes Mitglied in das braunschweigische Staatsministerium berufen, in welchem er das Departement der Justiz übernahm. Nach dem Ableben des Staatsministers v. Geyso[1] übernahm er den Vorsitz im Staatsministerium, mit welchem auch zugleich die Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten, des Unterstützungswesens und die Functionen eines Ordens-Kanzlers des braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen verbunden war. Im Jahre 1862 erfolgte seine Ernennung zum Staatsminister mit dem Prädicate Excellenz. – Als Besitzer des Ritterguts Deensen, seit dem Jahre 1831 verfassungsmäßiges und seit Erlaß des Landesgrundgesetzes im Jahre 1851 von den höchstbesteuerten Grundbesitzern des Landes gewähltes Mitglied der Ständeversammlung nahm v. C. in diesem Zeitraume an den ständischen Verhandlungen, besonders an den Berathungen über die Veränderung der Landesverfassung und der daraus entspringenden Organisationsgesetze den thätigsten Antheil in einer Weise, welche die Aufmerksamkeit der höchsten Staatsbehörde auf ihn zu lenken in hohem Grade geeignet war, und es gereichte den Braunschweigern zur großen Befriedigung, daß der Landesherr ihn zum Nachfolger des allgemein verehrten und beliebten Staatsministers v. Schleinitz, des einzigen deutschen Ministers, welcher in dem Jahre 1848 im Amte blieb, berief. Die großen unleugbaren Verdienste, welche v. C. in dieser achtzehn Jahre hindurch von ihm bekleideten Stellung sich erworben hat, sind gern und dankbar von Fürst und Volk anerkannt. Das verantwortungsreiche Amt, in welchem er bis zu seinem Tode ununterbrochen wirksam war, wurde von ihm mit unermüdlichem Fleiße, aufopfernder Pflichttreue, unwandelbarem Gerechtigkeitssinn und wohlwollender Milde verwaltet. Seinem klaren staatsmännischem Blicke gelang es, das braunschweigische Staatsschiff im Jahre 1866 glücklich durch die drohenden Klippen zu lenken und seinem Vaterlande Dienste zu leisten, deren unbefangene [732] Würdigung erst einer späteren Zeit überlassen bleiben muß. Seit dem J. 1867 war v. C. braunschweigischer Bevollmächtigter beim Bundesrathe. Das neuentstandene Deutsche Reich fand in ihm einen gewissenhaften Befolger seiner Anordnungen, ohne daß er deshalb die berechtigten Eigenthümlichkeiten seines engeren Vaterlandes irgend außer Acht ließ. Braunschweig hat während seiner Leitung der auswärtigen Angelegenheiten stets mit treuester Gewissenhaftigkeit und mit aufrichtiger Hingebung seinen Bundespflichten Genüge geleistet. – Noch in dem letzten Jahre seines Wirkens und Lebens legte er dem braunschweigischen Landtage den von ihm ausgearbeiteten Entwurf eines den Zeitansprüchen entsprechenden liberalen Wahlgesetzes vor, welcher jedoch, obgleich von der Bevölkerung des Herzogthums mit voller Anerkennung und Jubel aufgenommen, von der Mehrheit der Ständeversammlung in zweimaliger Lesung abgelehnt und darauf von dem Ministerium zurückgezogen wurde. v. C. starb nach kurzer Krankheit am 14. October 1874. In kinderloser Ehe lebend, hinterließ er das von ihm durch rationelle Bewirthschaftung sehr gehobene Familiengut den Söhnen seines Bruders.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. August von Geyso (1802-1861), braunschweigischer Politiker.