ADB:Boeckh, Christian Friedrich von

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Artikel „Böckh, Christian Friedrich v.“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 783–784, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Boeckh,_Christian_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 01:57 Uhr UTC)
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Böckh: Christian Friedrich v. B., geb. 13. August 1777 zu Karlsruhe, † 21. December 1855, verlor seinen Vater, Secretär in markgräflichen Diensten, der eine Wittwe mit sechs Kindern (wovon das jüngste der berühmte Philologe war) ohne Vermögen hinterließ, schon im J. 1790 und sah sich in seinem 15. Jahre genöthigt, das Gymnasium zu verlassen und sich dem Schreiberfache zuzuwenden. Nachdem er fünf Jahre als Incipient und Scribent bei den Oberämtern Karlsruhe und Hochberg zugebracht hatte, besuchte er nochmals das Gymnasium zu Karlsruhe und bezog im J. 1799 die Universität, wozu er die Mittel durch Stipendien und durch die Herausgabe einer Uebersetzung von Bonnet's[WS 1] Werk „Ueber den Nutzen der Pflanzenblätter“ erlangte. Im J. 1802 wollte er das Staatsexamen als Cameralist machen, wurde aber daran durch seine Ernennung zum Secretär bei der Occupations- und später bei der Ausgleichungscommission in der Rheinpfalz gehindert. Schon am 1. Mai 1803 wurde B. durch die Ernennung zum Assessor beim Hofrathscollegium der Pfalzgrafschaft in den wirklichen Staatsdienst aufgenommen, im J. 1807 zum Kammerrath befördert und im J. 1810 als Finanzrath in das Finanzministerium berufen. In dieser Stellung fiel ihm die überaus wichtige Aufgabe zu, ein neues Steuersystem [784] auf Grundlage gleichheitlicher Belastung aller Landestheile des aus so zahlreichen Gruppen zusammengesetzten Großherzogthums Baden zu schaffen, eine Aufgabe, die er unter Beihülfe eines jüngeren Collegen, des nachherigen Staatsrathes Nebenius, in der ausgezeichnetsten Weise löste. Im December 1815 zum Geheimen Referendar ernannt, ward ihm beim ersten Zusammentritt der Landstände im J. 1819 die Ausarbeitung und Vertretung des ersten Budgets übertragen. Im October 1821 trat B. als Staatsrath an die Spitze der Finanzverwaltung und erhielt, nachdem er schon im J. 1825 in den erblichen Adelsstand erhoben worden war, im Mai 1828 die Beförderung zum Finanzminister. In dieser Stellung blieb er rastlos thätig bis zum 4. November 1844, an welchem Tage er auf sein Ansuchen derselben enthoben, aber sofort zum Präsidenten des Staatsministeriums ernannt wurde. Im März 1846 trat er in den Ruhestand. Sein Verdienst ist es, in die durch die Kriege der Napoleonischen Zeit und die Zusammenlegung des Großherzogthums aus den mannigfachen Gebietstheilen in Verwirrung gerathenen Finanzen wieder Ordnung und Stetigkeit gebracht, den Credit des Landes neu begründet, das Steuersystem vervollkommnet und die gesammte Finanzverwaltung nach allen Richtungen reformirt zu haben. Auch Badens Beitritt zum Zollverein im J. 1835 und der energische Vollzug des betreffenden, mit Berücksichtigung der eigenthümlichen Interessen des Landes abgeschlossenen Vertrages ist ihm zu danken. Die Stadt Mannheim ehrte dieses Verdienst durch Verleihung des Ehrenbürgerrechtes. Nur seinem Berufe lebend genoß er seiner charaktervollen Gesinnung, seines geraden schlichten Wesens und seines Wohlwollens wegen die Verehrung und Liebe seiner Mitbürger.

Vgl. den Nekrolog in der Karlsr. Zeit. 1856 Nr. 4 u. 6 und Badische Biographieen I. 95.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Charles Bonnet (1720–1793), Schweizer Naturwissenschaftler und Philosoph. Vgl. Wikipedia.