ADB:Bibra, Christian Ernst Heinrich Freiherr von

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Artikel „Bibra, Christian Ernst Heinrich Freiherr von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 612–613, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bibra,_Christian_Ernst_Heinrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 10:32 Uhr UTC)
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Bibra: Christian Ernst Heinrich, Frhr. v. B., Forstwirth, geb. 1772, † 4. Nov. 1844 zu Romrod (Oberhessen). Er war der Sohn des Herzogl. sachsen-meiningen’schen Oberjägermeisters Eugen Georg August v. B. 1791 trat er als Jagdjunker in landgräfl. hessische Dienste, in welchen er beim Oberforstamt [613] Darmstadt die Assessorstelle versah und zugleich die Verwaltung des Oberforstes Battenberg führte. 1801 wurde er Oberforstmeister in Romrod, 1824 Revisionsbeamter mit dem Titel „Landjägermeister“. 1841 erhielt er bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums den Charakter als wirklicher Geheimrath unter gleichzeitiger Verleihung des Großkreuzes vom hessischen Orden Philipp des Großmüthigen. v. B. hat das Verdienst, den Nadelholzanbau in Oberhessen auf Blößen und in heruntergekommenen Laubholzbeständen seit dem Anfange dieses Jahrhunderts wol mit zuerst in größerem Maßstab eingebürgert zu haben. Hierbei muß ihm noch besonders hoch angerechnet werden, daß er diese großartigen Wiederaufforstungen und Einhegungen in stark hutberechtigten Waldungen ohne Widersprüche und Processe, ohne Bodenabfindungen durchführte, lediglich in Folge der großen Beliebtheit und hohen Achtung, deren er sich im ganzen Oberforst erfreute. Der Chronist rühmt ihm nach, daß er in der That keinen Feind gehabt habe, und noch heute steht sein Name in der Gegend von Romrod in ehrendem Andenken. Litterarisch hat er sich zwar nicht bekannt gemacht, aber die Wälder Oberhessens legen rühmliches Zeugniß von seinem Schaffen ab, und auch den „stillen“ Wirkern im Walde gebührt ein anerkennendes Erinnerungswort, wenn ihre Thätigkeit so umfassender Art gewesen ist.

Behlen, Allgem. Forst- und Jagdzeitung, Jahrg. 1842 S. 68. Bernhardt, Forstgeschichte, III. Bd. 1875 S. 211 Anmerkung 24.