ADB:Betulius, Daniel (Pfarrverweser in Grebendorf)
Clemens Stephani wendet. – Sein gleichnamiger Sohn Daniel B., geboren in Eger, wurde 1604 als Substitut seines Vaters bestellt, und durfte nach einem Beschlusse des Stadtrathes von Eger vom 1. März 1610 die Pfarre Frauenreut verwalten so lang seine Mutter lebte, um so den Lebensunterhalt für seine Familie zu gewinnen. Als die Pfarre wieder besetzt wurde, kam er im Mai 1611 als Pfarrer nach Nebanitz, von wo ihn die Besitzer von Wildstein in gleicher Eigenschaft nach Wildstein beriefen, wo er am 20. October [494] 1613 feierlich installirt wurde. Von hier wurde er 1628 durch die Gegenreformation vertrieben, ging nach Nürnberg, wo er 1632 Diakon an der Kirche zum hl. Geist wurde, und am 27. Mai 1642 starb. Er schrieb „Schola parturientium oder Leichpredigt Frauen Mariae Weickmannin gehalten 1641“. Sein Sohn war der bekannte Dichter Siegmund von Birken.
Betulius: Daniel B., eigentlich Birkner (Birk, ein Dorf bei Wunsiedel), stammte aus Wunsiedel, wo er um das Jahr 1550 geboren sein mag. Er wurde am 24. März 1578 als Cantor in Eger aufgenommen und 1591 zum Condiakon in Eger erwählt, mit welcher Stellung die Verwesung der Pfarrfiliale in Grebendorf verbunden war. Im J. 1603 erhielt er die Pfarre in Frauenreut, wurde aber noch im selben Jahr melancholisch und stürzte sich in den Ziehbrunnen des Pfarrhofes, aus dem man ihn zwar noch lebend herauszog, ohne daß er jedoch jemals wieder vollkommen gesundete. Gestorben ist er am 7. April 1609. Er schrieb eine Comedia de virtute et voluptate „Teutsch in Carmina gestelt“, die 1584 oder 1585 gedruckt wurde, von der sich aber kein Exemplar erhalten zu haben scheint; das Stück war dem Stadtrathe von Eger gewidmet, wurde hier öfters aufgeführt und später um ein Nachspiel, „ein klein Tractetlein oder Colloquium, so vier Narren mit eyander halten“, vermehrt, das allein uns erhalten blieb und dessen Spitze sich offenbar gegen den Egerer Dichter- Egerer Rathsprotokolle. – Mittheilungen des Vereins f. Geschichte d. Deutschen in Böhmen XXXIII (1895), 322–326.