ADB:Bergius, Karl Julius
Joh. Heinr. Ludwig. Sein Vater war Stadtrath zu Berlin. B. trat nach abgelegtem Abiturientenexamen 1822 in die von Asten’sche Handlung ein, studirte nach deren Auflösung in Berlin, promovirte 1828 zu Erlangen in den Kameralien und wurde in demselben Jahre Referendar bei der Regierung zu Potsdam. Im Verfolg seiner Beamtenlaufbahn arbeitete er in verschiedenen Provinzen Preußens und schrieb 1838 die erste wissenschaftliche Darstellung des preußischen Staatsrechts: „Preußen in staatsrechtlicher Beziehung“, 1838. 2. Aufl. 1843. Als Regierungs-Rath unter besonderer Auszeichnung nach Breslau versetzt, wurde er neben seinem Amte 1851 an der dortigen Universität Privatdocent und 1861 außerordentlicher Professor der Staatswissenschaften. Außer zahlreichen kleineren Schriften und Aufsätzen in Zeitschriften, z. B. „Die preußischen Gewerbegesetze“, 1857; „Das Münzregal“, Volkswirthschaftliche Vierteljahrschrift, 1870; „Die Personal-, Vermögens- und Einkommensteuer in Preußen“, ebend. 1871; „Geschichte [389] des preußischen Papiergeldes“, Zeitschrift für Staatswissenschaft 1870; „Oeffentliche Ausgaben und Verantwortlichkeit“, ebend. 1871, ist als sein Hauptwerk zu nennen: „Grundsätze der Finanzwissenschaft mit besonderer Beziehung auf den preußischen Staat“, 1865, dessen zweite Auflage, 1871, er kurz vor seinem plötzlich eingetretenen Tode zu beenden vermochte. Er war seit 1836 mit Clara Manera verheirathet, die ihn überlebte.
Bergius: Karl Julius B., geboren zu Berlin am 14. December 1804, † ebenda am 28. October 1871 als Professor und preußischer Regierungs-Rath a. D. Er stammt aus derselben pommerschen Familie B. wie der vorgedachte