ADB:Behr, Johann August Heinrich von
Behr: Joh. Aug. Heinr. v. B., geb. 1793 zu Freiberg, seit 1847 königl. sächsischer geh. Finanzrath, als welcher er an der Ausarbeitung der neuen Strafgerichtsordnung Theil nahm, übernahm nach Bewältigung der Mairevolution im Jahre 1849 in dem Ministerium Zschinsky das Departement der Finanzen, vertauschte aber dasselbe 1859, in welchem er zugleich geadelt wurde, mit dem der Justiz, dem er bis 1866 vorstand. Seine Verwaltung des letzteren wurde für Sachsen epochemachend durch Einführung mehrerer wichtiger organischer Gesetze, namentlich des bürgerlichen Gesetzbuches von 1861. Er starb 20. Febr. 1871.