ADB:Barth-Barthenheim, Johann Baptist Graf von

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Artikel „Barth-Barthenheim, Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf von“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 102–103, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barth-Barthenheim,_Johann_Baptist_Graf_von&oldid=- (Version vom 14. Dezember 2024, 13:32 Uhr UTC)
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Barth-Barthenheim: Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf v. B., geb. zu Hagenau im Elsaß 5. März 1784, † als niederösterr. Regierungsrath zu Wien 22. Juni 1846. Gebildet am Gymnasium zu Carlsruhe, sowie an den Universitäten Freiburg und Göttingen, trat er 1804 in österreichische Staatsdienste und eröffnete sich hier bald durch seine schriftstellerischen wie praktischen Leistungen auf dem Gebiete der inneren Verwaltung eine für damalige Zeiten immerhin außergewöhnliche Laufbahn. – Der wichtigste Dienst, welchen er der österreichischen Staatsverwaltung leistete, bestand in der sorgfältigsten Erhebung, Sammlung und Darstellung aller das Gewerbs- und Handelswesen in der österreichischen Monarchie berührenden politisch-administrativen Verhältnisse. Es sollte damit das Material beigeschafft werden, auf Grund dessen die im J. 1816 eingesetzte k. k. Commerz-Hofcommission die gründliche Reform des österr. Gewerbs- und Handelssystems den veränderten Verhältnissen und den Fortschritten der Zeit entsprechend durchzuführen berufen war. Als Frucht dieser Bemühungen erschien von B.: „Oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde“, 1819–1821, 9 Bde., welches Werk 1846 um zwei weitere Bände vermehrt in 2. Ausgabe herauskam. – Auch sonst war B. vielfach und fast ausschließlich auf dem Felde der positiven österreichischen Verwaltungsgesetzkunde schriftstellerisch thätig. Seine Schriften zeichnet eine wohlthuende Klarheit und Uebersichtlichkeit aus; auch sie durchzieht übrigens der Geist bureaukratischer Aufgeklärtheit, welcher jene Zeit charakterisirt. So ist B. der Typus jener ungemein tüchtigen Beamtenschaft, durch welche selbst der Absolutismus der Regierung Franz I. in Oesterreich sich ein so gutes Andenken zu begründen vermochte.

Außer dem angeführten Werke sind noch besonders hervorzuheben: „System der österreichischen administrativen Polizei“, 4 Bde. Wien 1829 f. „Das [103] Ganze der österreichischen politischen Administration“. 4 Bde. Wien 1838–46. (Vgl. Wurzbach, Biogr. Lex.)