ADB:Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedict

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Artikel „Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedict“ von Paul Hasse in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 144, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Av%C3%A9-Lallemant,_Friedrich_Christian_Benedict&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 20:28 Uhr UTC)
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Avé-Lallemant: Friedrich Christian Benedict A.-L., Schriftsteller auf dem Gebiete der Polizeiwissenschaften, der Criminalistik und des Romans, geboren zu Lübeck am 24. Mai 1809, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt, studirte in Jena 1830–1834, ließ sich 1835 als Rechtsanwalt in Lübeck nieder, ward 1843 Obergerichtsprocurator und übernahm 1851, nachdem mit der neuen Verfassung des Freistaates und der dadurch erforderlich gewordenen Reorganisation der Verwaltung auch die Polizei umgestaltet war, das Amt eines Polizeiactuars, das er bis zum Jahre 1868 bekleidete. In diesem Jahre ließ er sich in den Ruhestand versetzen und verlebte den Rest seines Lebens erst in der Umgegend Lübecks, dann in Berlin. Dort starb er am 20. Juli 1892. Die Polizeiwissenschaft, zu deren Studium ihn Amt wie Neigung drängten, verdankt seiner Feder eine ganze Anzahl, seiner Zeit nicht unbeachtet gebliebener Schriften. Von ihm rührt der „Entwurf einer lübeckischen Polizei-Verordnung“ (1851) her und die „Polizeiverwaltung in Lübeck“ (1860, zuerst veröffentlicht in den Lüb. Blättern), dann folgten: „Die Krisis der deutschen Polizei“ (1861), „Die Reform der Polizei in Hamburg“ (1862), „Die norddeutsche Bundespolizei“ (1868), „Die Physiologie der deutschen Polizei“ (1882). Seine Hauptarbeit jedoch bildet das in vier Bänden (1858–1862) erschienene Werk: „Das deutsche Gaunerthum“, in welchem A. die Früchte einer umfassenden Belesenheit und vielfacher praktischer Beobachtung niederlegte. Für die Geschichte des Gaunerthums hat dies Buch seine Bedeutung und in den Kreisen der Fachleute Beachtung gefunden, die Untersuchungen über die Gaunersprache jedoch und die etymologischen Erklärungen und Ableitungen, die einen breiten Raum einnehmen, riefen lebhaften und berechtigten Widerspruch hervor. Als Ergänzung zu diesem Buche gab A. 1880 die Schrift: „Die Mersener Bockreiter des 18. und 19. Jahrhunderts“ heraus. Als kleinere Abhandlung erschien 1875: „Die Geheimschreibekunst“, 1881: „Der Magnetismus und seine mystischen Verirrungen“. Die Muße seines Ruhestandes benutzte A. zur Abfassung einer Reihe criminalistischer Romane: „Die Mechulle-Leut“ (2 Bde. 1867, zweite Aufl. 1870), „Der Erb- und Gerichtsherr“ (3 Bde., 1870), „Herz und Geld“ (3 Bde. 1871), „Jada“ (3 Bde. 1878). Seiner Zeit haben diese Unterhaltungsschriften ihr Publicum gefunden, zum guten Theil wol durch die Eigenart ihres Gegenstandes, heutzutage dürften sie nur noch in Leihbibliotheken gelegentlich verlangt werden. Der Großherzog von Weimar verlieh A. den Titel eines Hofraths.

Lüb. Bl. 1892, S. 352.