ADB:Arnim-Gerswalde, Friedrich von

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Artikel „v. Arnim, Friedrich Wilhelm Karl“ von Arthur Felix Carl Wilhelm von Arnim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 567, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Arnim-Gerswalde,_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 04:25 Uhr UTC)
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v. Arnim: Friedrich Wilhelm Karl v. A., geb. in Preuß.-Minden 21. Aug. 1786, † zu Gerswalde 3. Mai 1852: zweiter Sohn des Regierungs-Präsidenten Karl Ludolph Bernhard v. A. auf Gerswalde in der Uckermark, dem jetzt ältesten Stammgute in der Arnim’schen Familie, das 1437 in den Besitz der Arnim’s gekommen ist. Aus dem Hause Gerswalde stammen die alte und junge Boytzenburger Linie; jene 1648 ausgestorben mit Karl Ludwig, dem Neffen des Feldmarschalls Hans Georg (s. d.). Friedrich v. A. besuchte das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin, studirte Jura und Cameralia in Halle, mußte dann als westphälischer Unterthan in westphälische Dienste treten, ging in diplomatischen Sendungen nach Paris und Petersburg, wo er als Legationssecretär bis 1811 blieb, wurde später preußischer Officier und Adjutant des Generals von Thielemann, und kam mit demselben nach Paris und Nantes. Nach dem Frieden ins uckermärkische Kreisdirectorium gewählt, wurde er darauf Landrath des Templiner Kreises, welchen er während 12 Jahren so vortrefflich verwaltete, daß die Regierung ihn 1831 als Polizei-Präsidenten nach Berlin berief. Seine energische, durchaus gerade und im besten Sinne volksthümliche Thätigkeit, verbunden mit gewinnendster Freundlichkeit machte ihn bei der Bürgerschaft sehr beliebt, wurde indessen nicht nur durch Rathlosigkeit dritter beim ersten Erscheinen der Cholera in Berlin sehr erschwert, sondern auch von hochstehenden Personen, welche ihren Einfluß für selbstsüchtige Zwecke mißbrauchen wollten, durchkreuzt. Da es ihm nicht gelang, die Befugniß zum Immediat-Vortrage an den König zu erreichen, so gab er seine Entlassung. Persönliche Genugthuung wurde ihm durch ein Allerhöchstes Cabinetsschreiben vom 2. Januar 1832, und auch sonst von vielen Seiten. Trotz mancher Bitten blieb er bei seinem Beschluß, den Staatsdienst zu verlassen, wies auch später alle Aufforderungen, in das öffentliche Leben wieder einzutreten, von sich ab. Er lebte seitdem in segensreicher Wirksamkeit auf Gerswalde. Aus zwei Ehen mehrere Kinder hinterlassend, hatte er nur einen Sohn erster Ehe als Nachfolger im Grundbesitz.