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Landes in Lyzeen zu verwandeln, d. h. ihnen eine weitere zweijährige Klasse mit Philosophieunterricht anzufügen, wogegen dann die obligatorischen Vorlesungen in der philosoph. Fakultät der Universität wegfielen. Auch der Hohen Schule in Freiburg kam die Sache zu Ohren, und Schreiber brachte deshalb am 15. Januar 1835 im Senat in Anregung: Da es im Plane liege, das hiesige (Freiburger) Gymnasium in ein Lyzeum zu verwandeln, bei welcher Veränderung die Universität und zunächst die philosophische Fakultät in Mitleidenschaft gezogen sei, so dürfte es zweckmäßig sein, diesen Gegenstand in Erwägung zu ziehen. Der Senat ließ alsbald die philosophische Fakultät auffordern, ihre Ansicht zu äußern, was am 25. März d. J. geschah. Der Senat pflichtete jedoch (4. V.) nur dem ersten der Anträge bei. Derselbe lautete: „Wenn die im Plane liegende Einrichtung der Mittelschulen zu Stande kommt, dann möge den Lyzealschülern ohne Ausnahme erlaubt seyn, nach absolvirter 8. Lyzealklasse – d. h. 8. Lyzealjahr –, ebenso wie den Schülern der etwa noch fortbestehenden Gymnasien nach absolvirtem Gymnasialkurse entweder in die 9. (Jahres) Klasse eines Lyzeums, oder in die philosophische Fakultät einer Landesuniversität aufzusteigen, nachdem sie vorher eine Maturitätsprüfung bestanden haben werden. Der philosophische Kurs soll die nämlichen Fächer umfassen, die in dem bisherigen Studienplan lagen, mit einigen Modifikationen, doch unter den eigentlichen philosophischen Disziplinen jedenfalls nach unserer Ansicht Anthropologie als Grundlage der Logik. – Die bisherigen Semestralprüfungen sollen abgeschafft und eine zweckmäßigere Prüfungsnorm … eingeführt werden, darin bestehend, dass am Ende des ersten philosophischen Studienjahres eine mündliche und schriftliche Prüfung vor einer Fakultätskommission, am Ende des zweiten Jahres aber die Maturitätsprüfung zum Antritt eines Berufsstudiums vor einer aus Mitgliedern der philosophischen Fakultät und etwa noch den drei Dekanen der andern Fakultäten gebildeten Kommission … vorgenommen würde, welche Kommission sofort über die Klassifikation der Geprüften … zu erkennen hätte.“

Am 25. Mai d. J. gab das Ministerium, ohne ein Wort fallen zu lassen über die im Plan stehende Veränderung, einen Erlass heraus, „die Zulassung von Studirenden vor Absolvirung

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_252.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)