BLKÖ:Gärtner, Corbinian

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Gärtner, Alippius
Band: 5 (1859), ab Seite: 50. (Quelle)
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Gärtner, Corbinian (Rechtsgelehrter und Benedictinermönch, geb. zu Schwatz in Tyrol 14. Juni 1751, gest. zu St. Peter in Salzburg 24. Mai 1824). Studirte zu Hall, Innsbruck, Salzburg, trat daselbst 1769 in’s Benedictiner-Stift St. Peter, erhielt 1774 die Priesterweihe, beendete 1771–1777 an der Universität die theologischen und rechtswissenschaftlichen Studien u. erhielt 1789 aus letzteren die Doctorswürde. Nun schickte ihn Erzbischof Hieronymus auf die Hochschulen in Würzburg und Mainz und dann zum Reichskammergericht in Wetzlar; von dort ging G. nach Göttingen, schloß wissenschaftliche Verbindungen und reiste dann nach Paris. Nach seiner Rückkehr wurde er Professor des canonischen Rechts in Salzburg. 1792 begann er auch Vorlesungen über deutsches Privatrecht und die Diplomatik, wozu er, da mehrere Professoren die Hochschule verlassen hatten, noch jene über den Civilproceß und das Lehenrecht gesellte. 1805 wurde er Hofgerichtsrath, bei der neuen Organisirung des Gerichtswesens im Kaiserstaate aber seiner Dienste enthoben. Während Salzburg von den Franzosen besetzt war, wurde G. von diesen in eine Justizcommission 3. Instanz berufen, und trat, als Salzburg an Baiern überging, am 22. Nov. 1810 in eine Justizcommission 2. Instanz über. Mittlerweile bekleidete er die Rectorswürde an der Hochschule und blieb Professor, bis letztere Ende 1810 aufgehoben und in ein Lyceum verwandelt wurde, worauf G. provisorisch canonisches Recht vortrug, später aber seine Vorträge einstellte. Als Rector verwaltete er in einer schweren Periode den Studienfond und hielt die [51] Casse in gutem Stande. Von Kaiser Franz erhielt er die salzburg. Hofbibliothek für die dortige Hochschule zum Geschenke und unter ihm fand eine große Vermehrung der Mineraliensammlung Statt. Am 28. Juni 1812 kehrte er wieder in sein Stift St. Peter zurück, wo er im Alter von 73 Jahren starb. Außer mehreren Gebet- und Erbauungsbüchern, welche Kaysers „Bücher-Lexikon“ aufzählt, schrieb er folgende wissenschaftliche Werke und Abhandlungen: „De jure capitulorum Germaniae condendi statuta commentarius specialis“ (Salzb. 1794, Duyle, 8°.); – „De juri summi pontificis in erectione academiarum Germaniae catholicarum programma“ (Ebend. 1795, 4°.). – „Corpus juris ecclesiastici cathol. novioris...“, 2 Thle. (Ebd. 1797, Mayr, gr. 8°.); – „Apologie des akademischen Versuchs über das Vogteirecht im Allgemeinen“ (Eb. 1790, 4°.); – und „Beantwortung der Apologie... (wie oben)“ (Wien 1790, Trattnern, 4°.); – „Geschichte und Verfassung des im Jahre 1701 für den Salzburg. Adel errichteten militär. Ruperti Ritterordens...“ (Salzburg 1802, Mayr, gr. 8°.); – „Einleitung in das gemeine und deutsche Kirchenrecht, mit besonderer Rücksicht auf Baiern und Oesterreich. Nach dem System des Prof. Schenkl“ (Augsburg 1817, Wolff, gr. 8°.); – „Das besondere österr. Kirchenrecht in Aphorismen“ (Salzburg 1807, Mayr, gr. 8°.); – „Lebensgeschichte des hochw. Fürsten und Herrn Hieronymus, Erzbischofs von Salzburg“ (Ebd. 1812, Duyle, gr. 8°.); – „Vom Mangel katholischer Priester aus Mangel an Bischöfen“ (Eb. 1818, 8°.); – ferner gab er heraus: „Salzburgische gelehrte Unterhaltungen“, 1.–4. Heft (Salzb. 1812–13, Duyle, gr. 8°.); – er besorgte eine neue Ausgabe von Gatterers „Epitome artis diplomaticae“ (1806) und setzte Zauners „Chronik von Salzburg“ vom 7.–11. Thle. – auch unter dem Titel: „Neue Chronik“, 5 Thle. (Salzburg 1816–1826, Mayr, gr. 8°.) fort, welche bis zum Jahre 1786 reicht.

Staffler (Joh. Jak.), Das deutsche Tirol und Vorarlberg, topogr. ... (Innsbruck 1847, Rauch, 8°.) I. Bd. S. 645. – Oestr. National-Encyklop. (von Gräffer und Czikann), (Wien, 1835) II. Bd. S. 261. – Kayser (Christian Gottlob), Vollständ. Bücher-Lexikon (Leipzig 1834, 4°.) II. Bd. S. 301 [heißt daselbst irrig Corbian]. – Oestr. Zuschauer. Herausgegeben von Ebersberg. 1838, II. Bd. S. 724. –