Verordnung, betreffend die anderweite Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln

Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die anderweite Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 5, Seite 138
Fassung vom: 18. Januar 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Februar 1906
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Quelle: Commons
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(Nr. 3195.) Verordnung, betreffend die anderweite Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln. Vom 18. Januar 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813), im Namen des Reichs, was folgt:

Das Schutzgebiet der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln wird am 1. April 1906 mit dem Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen vereinigt.
Zu demselben Zeitpunkte tritt an Stelle des Obergerichts in Jaluit das Obergericht in Herbertshöhe.
Der Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) und mit seiner Genehmigung der Gouverneur des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea haben die zur Ausführung der vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 18. Januar 1906.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.