Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 28. März 1903
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(Nr. 2942.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 28. März 1903.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im § 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 im Namen des Reichs, was folgt:
- Die Wahlen zum Reichstage sind am 16. Juni 1903 vorzunehmen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin im Schloß, den 28. März 1903.