Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage

Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 31, Seite 372
Fassung vom: 29. November 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Dezember 1873
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(Nr. 972.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 29. November 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:

Einziger Paragraph.

Die Wahlen zum Reichstage sind am 10. Januar 1874 vorzunehmen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. November 1873.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.