Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 8. Januar 1890

Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1890, Nr. 2, Seite 3
Fassung vom: 8. Januar 1890
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. Januar 1890
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1881.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 8. Januar 1890.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:

Die Wahlen zum Reichstag sind am 20. Februar 1890 vorzunehmen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben im Schloß zu Berlin, den 8. Januar 1890.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bismarck.