Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 31. August 1881
[257]
(Nr. 1447.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 31. August 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
- Die Wahlen zum Reichstag sind am 27. Oktober 1881 vorzunehmen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 31. August 1881.