Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 18. September 1884
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(Nr. 1566.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 18. September 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
- Die Wahlen zum Reichstag sind am 28. Oktober 1884 vorzunehmen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Schloß Benrath, den 18. September 1884.