Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 14. Januar 1887
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(Nr. 1692.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 14. Januar 1887.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
- Die Wahlen zum Reichstag sind am 21. Februar 1887 vorzunehmen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 14. Januar 1887.