Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag
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(Nr. 1150.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 23. November 1876.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
- Die Wahlen zum Reichstag sind am 10. Januar 1877 vorzunehmen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 23. November 1876.