Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General-Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht

Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General-Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 1, Seite 2
Fassung vom: 28. Dezember 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Januar 1900
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(Nr. 2643.) Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General-Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht. Vom 28. Dezember 1899.

Ich übertrage hiermit auf Grund des §. 25 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Militärstrafgerichtsordnung für die im §. 24 Nr. 2 daselbst bezeichneten Fälle die Befugnisse des preußischen General-Auditoriats dem ersten Senate des Reichsmilitärgerichts.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Gegeben Neues Palais, den 28. Dezember 1899.
 Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.

An den Reichskanzler.