Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1880, Nr. 17, Seite 169 - 178
Fassung vom: 29. Juni 1880
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Juli 1880
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(Nr. 1390.) Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Vom 29. Juni 1880.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Anschluß an die Vorschrift unter B der Anlage des Militär-Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die in der Anlage enthaltene Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine tritt mit dem 1. Juli d. J. an die Stelle der zur Zeit die Klasseneintheilung dieser Beamten regelnden Bestimmungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 29. Juni 1880.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


__________________

[170]

Klasseneintheilung
der
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
__________________


Beim Reichsheere: Bei der Marine:
I. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Der Büreauvorsteher bei dem Chef des preußischen Generalstabes der Armee. 1. Die Lootsenkommandeure der Marine und deren Vertreter.
2. Die Festungsinspektionssekretäre, Fortifitationssekretäre, Festungsinspektionsbüreau-Assistenten und Fortifikationsbüreau-Assistenten. 2. Die Geschwadersekretäre während ihrer Dienstleistung als solche.
3. Die Zahlmeister.
4. Die Korps-Roßärzte und die Ober-Roßärzte.
     Bayern:
          der Ober-Stabsveterinär, die Korps-Stabsveterinäre, die Stabsveterinäre und die Veterinäre 1. und 2. Klasse.
     Sachsen: siehe II A. 6.
5. Die Oberapotheker.
6. Die Stallmeister.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
7. Der Sekretär beim Chef des Generalstabes der Feldarmee.
8. Die Ingenieurgeographen.
9. Der höhere Civilverwaltungsbeamte bei den Etappeninspektionen.
10. Die in Beamtenstellen des Militäreisenbahnwesens befindlichen oberen Beamten, als:
a) die höheren Eisenbahnbeamten bei dem Chef des Feldeisenbahnwesens,
b) die Eisenbahntelegrapheninspektoren, die Telegraphenassistenten und die Rendanten bei den Militäreisenbahndirektionen, [171]
c) die Eisenbahnsekretäre bei dem Chef des Feldeisenbahnwesens.
11. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommenden oberen Beamten, als:
a) die Mitglieder der Militäreisenbahndirektionen,
b) die Eisenbahnbauinspektoren und Eisenbahnbetriebsinspektoren, bei den Militäreisenbahndirektionen, Betriebsinspektionen, Betriebs- und Baukompagnien.
c) die Eisenbahnbaumeister, Maschinenmeister, Maschineningenieure[1], Telegrapheningenieure, Stationsvorsteher, Bahn- und Betriebskontrolöre,
d) die Eisenbahnbauführer, Maschinenmeisterassistenten, Stationsassistenten, Expeditionsbeamten, Geometer,
e) die Eisenbahn- und die Betriebssekretäre,
f) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisenbahnarbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvorsteher und Güterexpedienten),
g) die Materialienverwalter, Bahnmeister und Telegraphenaufseher.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen.
12. Die Feldzahlmeister
ferner
      Württemberg:
13. Der Feldoberauditeur.
B. Untere Militärbeamte
(im Range vom Feldwebel abwärts).
1. Die Zeughaus-Büchsenmacher. 1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen.
2. Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen. [172]
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Oberdrucker, die Drucker und Druckeigehülfen bei der mobilen Metallographie im großen Hauptquartier und bei den Armee-Oberkommandos. 2. Die Beobachter (bei den Küsten-Beobachtungsstationen).
4. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommenden unteren Beamten, als:
a) die Werkmeister[2], Wagenmeister und Magazinaufseher,
b) die Lokomotivführer, Zugführer, Packmeister, Telegraphisten,
c) die Zimmermeister und Maurermeister,
d) die Zeichner, Kanzlisten und Drucker,
e)die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, Oberbauvorarbeiter, Güterbodenvorarbeiter, Heizer, Maschinenwärter,
f) die Rangirer, Weichensteller, Bahnwärter, Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter, Güterbodenarbeiter, Maschinenputzer und Wagenschmierer.
Die unter Nr. 4 aufgeführten Beamten sind nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen.
5. Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerkstätten des Belagerungstrains.
ll. Militärbeamte, welche in einem doppelten Unterordnungsverhältniß stehen, und zwar einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten höheren Beamten oder Behörden.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Die Korpsintendanten und die Vorstände der Divisionsintendanturen, sowie deren Vertreter. 1. Die Marine-Stationsintendanten und deren Vertreter.
      (Sachsen: siehe III A.2.) 2. Die Marine-Auditeure.
2. Auditeure. 3. Die Marine-Gerichtsaktuarien.
Die Militär-Gerichtsaktuarien. 4. Die Marine-Pfarrer. [173]
      (Bayern: die Kanzleisekretäre bei den Militär-Bezirksgerichten.) 5. Die Marine-Oberzahlmeister mit dem Range der Kapitänlieutenants, soweit dieselben nicht lediglich als Geschwadersekretäre fungiren: siehe I 2.
Preußen und Sachsen: 6. Die Marine-Zahlmeister mit dem Range der Lieutenants zur See,
die Militär-Pfarrer. 7. Die Marine-Unterzahlmeister mit dem Range der Unterlieutenants zur See,
Bayern und Württemberg: siehe II A 18. 8. Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften oberen Civilbeamten, sowie die unter III A 8 bis 15 genannten Militärbeamten der Marine.
Die Korps-Stabsapotheker.
Sachsen: der Korps-Roßarzt.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
7. Bei den Feldintendanturen: 9. Die Telegraphenassistenten bei den Kriegs-Küstentelegraphenstationen, welche seitens der Ober-Postdirektionen gestellt werden.
a) die Armee-Intendanten, die Etappen-Intendanten, sowie sämmtliche Feldintendantur-Räthe und Assessoren und die mit einer Feldintendantur-Vorstandsstelle oder mit der Stelle eines etatsmäßigen Feldintendantur-Raths beliehenen Beamten,
b) die Sekretäre,
c) die Expedienten und Kalkulatoren,
d) die Assistenten.
8. Die stellvertretenden Intendanten.
(Sachsen: siehe III A 5.)
9. Die oberen Beamten bei den Feldkriegskassen, sowie den Kriegskassen der Etappen- und Militäreisenbahnbehörden, als:
a) die Kriegszahlmeister,
b) die Kassirer,
c) die Buchhalter,
d) die Assistenten,
e) die Buchhalter bei den Betriebsabtheilungen der Militäreisenbahndirektionen, falls sie nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehören.
10. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen-Magazinanstalten, einschließlich der Feldbäckereiämter, als:
a)die Feldproviantmeister,
b) die Feldmagazinrendanten,
a) die Feldmagazinkontrolöre,
a) die Feldmagazinassistenten.
Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen-Lazarethanstalten, als:
a) die Feldlazarethinspektoren,
b) die Feldlazarethrendanten,
c) die Feldapotheker. [174]
12. Die den Provinzial-Generalärzten beigegebenen stellvertretenden Korps-Stabsapotheker und die Feld-Stabsapotheker.
13. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen-Telegraphenbehörden, als:
a) die Telegraphendirektoren,
b) die Telegrapheninspektoren,
c) die Telegraphensekretäre,
d) die Telegraphenassistenten.
14. Bei dem Chef der Militärtelegraphie:
      die Telegraphensekretäre.
15. Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als:
a) der Feld-Ober-Postmeister,
b) die Feld-Ober-Postinspektoren,
c) die Armee-Postdirektoren,
d) die Armee-Postinspektoren,
e) die Feld-Postmeister,
f) die Feld-Ober-Postsekretäre,
g) die Feld-Postsekretäre,
h) die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der Post-Pferdedepots.
16. Der Polizeidirektor im großen Hauptquartier.
17. Die Intendantur-, oberen Magazin-, Garnisonverwaltungs-, Lazareth- und Montirungsdepot-Beamten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind; ferner:
18. Bayern und Württemberg: die Feldgeistlichen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1. Die Unterapotheker und Pharmazeuten einschließlich der einjährig-freiwilligen Pharmazeuten. 1. Die Marineküster.
Preußen und Sachsen:
die Militärküster.
2. Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften unteren Civilbeamten, sowie die unter III B 6 bis 10 genannten Militärbeamten der Marine.
(Württemberg: siehe II B 11).
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und den Kriegskassen der Etappenbehörden.
4. Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei den Feld- und Etappen-Magazinanstalten.
5. Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten. [175]
6. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei den General-Etappeninspektionen.
7. Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apothekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappen-Lazarethanstalten.
8. Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappen-Telegraphie.
9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.
10. Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth- und Montirungsdepot-Verwaltungen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;
     ferner:
11. Württemberg: die Feldküster.
III. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Preußen: 1. Die Marine-Intendanturräthe, soweit dieselben nicht unter die Kategorie II A 1 fallen.
      der Generalauditeur der Armee und die Räthe (Mitglieder) des Generalauditoriats.
Sachsen:
     der Generalauditeur als Vorstand des Ober-Kriegsgerichts und der Ober-Kriegsgerichtsrath.
Württemberg:
      der Generalauditeur und die Räthe (Mitglieder) des Ober-Kriegsgerichts.
2. Bei den Militär-Intedanturen: 2. Die Marine-Intendanturassessoren,
a) die Intendantur-Räthe und Assessoren, soweit dieselben nicht unter die Kategorie II A 1 fallen.
b) die Referendarien,
c) die Sekretäre,
d) die Registratoren,
e) die Sekretariats- und Registraturassistenten;
ferner:
Sachsen:
      der Intendant der Armee,
      die vortragenden juristischen Räthe des Kriegsministeriums,
      die Expedienten, Kalkulatoren, Registratoren und expedirenden Sekretäre des Kriegsministeriums. [176]
Württemberg:
die Räthe, die Sekretariats- und Registraturbeamten des Kriegsministeriums (einschließlich Sekretär des Ober-Kriegsgerichts),
die Beamten des Kriegszahlamts:
a) der Kriegszahlmeister, 3. Die Marine-Intendanturreferendarien,
b) der Kassirer, 4. Die Marine-Intendantursekretäre,
c) der Buchhalter,
d) der Assistent, 5. Die Marine-Intendanturregistratoren.
der Intendantur- und Baurath und der Bauinspektor. 6. Die Marine-Intendantur-Sekretariats- und Registraturassistenten.
3. Preußen: 7. Die Oberlootsen der Marine, soweit dieselben nicht unter die Kategorie I A1 fallen.
der evangelische und der katholische Feldprobst der Armee. 8. Die Direktoren, des Marine- Hafen-, Maschinen-, Schiff- und Garnisonbaues, zu 8 bis 14, welche vor dem 1.April 1880 in diese Stelle eingetreten sind; Die am Bord eingeschifften Beamten der genannten Kategorien stehen im doppelten Unterordnungsverhältnisse siehe II A 8.
9. Die Ober-Ingenieure,
10. Die Ingenieure,
11. Die Unter-Ingenieure,
12. Die Konstruktionszeichner, bei den Werften,
13. Die Obermeister (Oberwerkmeister),
14. Die Marine-Rendanten,
15. Die Werft-Betriebssekretäre, zu 15, welche vor dem 1. April 1880 Werftsekretäre waren.
16. Die Marine-Rendanten, der Bekleidungs- und Proviantverwaltung, welche sich zur Zeit in diesen Stellen befinden.
17. Die Marine-Kontrolöre,
18. Die Büreauassistenten,
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
4. Preußen: 19. Die Direktoren, des Marine, Hafen-, Maschinen- und Schiffbaues, soweit dieselben nicht zu den unter III A 8 bis 15 und II A 8 aufgeführten Kategorien gehören.
Die im mobilen Bureau des Kriegsministers sich befindenden Räthe, sowie die den mobilen Bureaus des Kriegsministers und des vortragenden General-Adjutanten des Kaisers zugetheilten Geheimen expedirenden Sekretäre, Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre. 20. Die Ober-Ingenieure,
21. Die Ingenieure,
22. Die Unter-Ingenieure,
23. Die Konstruktionszeichner, bei den Werften,
24. Die Obermeister (Oberwerkmeister),
5. Bei den stellvertretenden Intendanturen: 25. Die Marine-Rendanten,
die Expedienten und Kalkulatoren, 26. Die Werft-Verwaltungssekretäre,
ferner 27. Die Werft-Betriebssekretäre,
Sachsen: der stellvertretende Intendant. 28. Die Werft-Sekretariatsassistenten, [177]
29. Die im mobilen Bureau des Chefs der Admiralität sich befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Admiralität.
30. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
31. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Oberlootscn.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1. Die Lootsen, beim Marine-Lootsen- und Betonnungswesen.
2. Die Materialienverwalter,
3. Die Maschinisten,
4. Die Schiffsführer,
5. Die Steuerleute,
Die Marinezeichner Zu 6 bis 10
bei den Werften, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind.
Die an Bord eingeschifften Beamten der genannten Kategorien stehen im doppelten Unterordnungsverhältnisse. Siehe II B 2.
zu 8.
Die Werft-Büreauassistenten, welche vom 1. April 1880 ab in Stellen von Werftschreibern eingetreten sind bezw. noch eintreten sollten, besitzen auch in letzteren Stellen die Eigenschaft als Militärbeamte.
7. Die Werkmeister,
8. Die Werft-Büreauassistenten,
9. Die Magazin-Oberaufseher,
10. Die Magazinaufseher.
11. Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Proviantverwaltung, welche sich zur Zeit in diesen Stellen befinden.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
1. Preußen: 12. Die Marinezeichner, bei den Werften, soweit dieselben nicht zu den unter III B 6 bis 10 und II B 2 aufgeführten Kategorien gehören.
Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus des Kriegsministers und des vortragenden General-Adjutanten des Kaisers. 13. Die Werkmeister,
14. Die Werftschreiber,
15. Die Werfthülfsschreiber,
16. Die Magazin-Oberaufseher,
17. Die Magazinaufseher,
18. Die Magazinhülfsaufseher, [178]
19. Die Schleusenmeister, bei den Werften.
20. Die Schleusenmeistergehülfen,
21. Die Dock-, Krahn-, Talel- und Spritzenmeister,
22. Die Bauschreiber,
23. Die Hülfsbauschreiber,
24. Die Dock- und die Brückenwärter,
25. Die Werftportiers,
26. Die Werft-Büreau- und Kassendiener,
27. Die Werftbootsleute,
28. Die Führer von Werftfahrzeugen,
29. Die Werftmaschinisten,
30. Die Bauaufseher,
31. Die Hülfsbauaufseher,
32. Die Werftkanzlisten,
33. Die Werftfeuermeister,
34. Die Hülfszeichner,
35. Die Lootsenaspiranten, beim Marine-Lootsen- und Betonnungswesen.
36. Die Untersteuerleute,
37. Die Zimmerleute,
38. Die Köche,
39. Die Heizer,
40. Die Matrosen,
41. Die im mobilen Bureau des Chefs der Admiralität sich befindenden etatsmäßigen Civil-Unterbeamten der Admiralität.
42. Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
43. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen und Civillootsenaspiranten.
  1. Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorübergehend als Werkmeister thätig sind.
  2. Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorübergehend als Werkmeister thätig sind.