Verordnung, betreffend die Einrichtung von Hülfssenaten bei dem Reichsgericht
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(Nr. 1344.) Verordnung, betreffend die Einrichtung von Hülfssenaten bei dem Reichsgericht. Vom 27. September 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
- Behufs Erledigung der nach §. 15 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 27. Januar 1877 (Reichs-Gesetzbl. S. 77) dem Reichsgericht zugewiesenen Sachen werden bei dem Reichsgericht Hülfssenate eingerichtet.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Baden-Baden, den 27. September 1879.