Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung
[303]
(Nr. 1084.) Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung. Vom 22. September 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des Artikels 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233), mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
Einziger Artikel.
- Die Reichswährung tritt im gesammten Reichsgebiete am 1. Januar 1876 in Kraft.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Rostock, den 22. September 1875.