Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths
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(Nr. 1145.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 16. September 1876.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Deutschen Reichs, was folgt:
- Der Bundesrath wird berufen, am 21. September d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 16. September 1876.