Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Portugal

Gesetzestext
fertig
Titel: Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Portugal.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 22, Seite 299
Fassung vom: 15. Juni 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. Juni 1900
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[299]


(Nr. 2681.) Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Portugal. Vom 15. Juni 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die Verordnung, betreffend Beschränkungen der Einfuhr aus Portugal, vom 22. August 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 545) tritt mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Hannover, den 15. Juni 1900.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Posadowsky.