Gesetz zur Änderung des Reichsnaturschutzgesetzes
[1191]
Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Einziger Paragraph
Bearbeiten- Im § 27 Abs. 2, Satz 2 des Reichsnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 821) wird das Wort „Gleichzeitig“ durch die Worte „Am 1. Februar 1936“ ersetzt.
- Berlin, den 29. September 1935.