Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen
[651]
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
- Wer in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, wird mit dem Tode bestraft.
- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1936 in Kraft.
- Berchtesgaden, den 22. Juni 1938.