Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht
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In diesem Sinne hat die deutsche Reichsregierung mit dem heutigen Tage das folgende Gesetz beschlossen:
Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
- Der Dienst in der Wehrmacht erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht.
§ 2
- Das deutsche Friedensheer einschließlich der überführten Truppenpolizeien gliedert sich in
12 Korpskommandos und 36 Divisionen. |
§ 3
- Die ergänzenden Gesetze über die Regelung der allgemeinen Wehrpflicht sind durch den Reichswehrminister dem Reichsministerium alsbald vorzulegen.
- Berlin, den 16. März 1935.
und Reichsverkehrsminister |
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