Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags
Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags. Bearbeiten
Vom 25. Januar 1943.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1 Bearbeiten
Die Wahlperiode des gegenwärtig bestehenden Reichstags wird bis zum 30. Januar 1947 verlängert.
§ 2 Bearbeiten
Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Führer-Hauptquartier, den 25. Januar 1943
Der Führer
Adolf Hitler
Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung
Göring
Reichsmarschall
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers