Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1907

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1907.
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Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 13, Seite 75 - 83
Fassung vom: 25. März 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. März 1907
Inkrafttreten:
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(Nr. 3307.) Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1907. Vom 25. März 1907.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1. Bearbeiten

Bis zur gesetzlichen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1907 und vorbehaltlich der Änderungen, welche sich durch diese Feststellung ergeben, wird über den Reichshaushalt für die Monate April und Mai 1907 folgendes bestimmt:
1. Von den durch den Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 477) festgestellten Summen und von den Nachbewilligungen können
a) bei den fortdauernden Ausgaben innerhalb der Grenzen der bei den einzelnen Kapiteln und Titeln bewilligten Beträge,
b) bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen sowie bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats, insoweit diese Ausgaben für Zwecke bestimmt sind, die in dem der Beratung des Reichstags unterliegenden Entwurfe des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1907 unter den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats und den Ausgaben des außerordentlichen Etats wieder erscheinen,
für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel zuzüglich derjenigen Mehrbeträge verausgabt werden, welche zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind. [76]
Ausgenommen hiervon sind
in dem Etat für die Verwaltung des Reichsheeres:
a) die bei Kapitel 18 der fortdauernden Ausgaben „Militär-Justizverwaltung“ für 1906 bewilligten Beträge, für welche Bedürfnisse im § 2 besondere Bestimmung getroffen ist;
b) die bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats – Kapitel 5 – für 1906 bewilligten Beträge für:
1. Beschaffung von Handwaffen, Beschaffung und Umänderung von Handwaffenzubehör, Reinigungsgeräten, Büchsenmacherkasten, Büchsenmachergeräten und Handwaffenmunition – 1907 Titel 104, 188, 218 –,
2. Schaffung einer Reserve an Feldartilleriematerial – 1907 Titel 109, 190, 219 –,
3. weitere Beschaffungen für Zwecke der Fußartillerie (schwere Artillerie des Feldheeres und Belagerungsartillerie – früher auch Küstenartillerie –) – 1907 Titel 115, 191 –,
von denen, abweichend von der vorstehenden Festsetzung, je ein Sechstel für die Monate April und Mai 1907 zur Ausgabe gelangen darf;
c) die im Etat 1906 bei den einmaligen Ausgaben enthaltenen Bewilligungen für solche Maßnahmen, bezüglich deren der § 2 besondere Bestimmung enthält.
Für Übungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes sowie zum Ankaufe, Transport und zur Unterhaltung der Remonten kann die Militärverwaltung den Gesamtbetrag der in dem Jahres-Etat für 1906 in Ansatz gebrachten Summen verwenden.
in dem Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine:
die bei Kapitel 57 Titel 6 der fortdauernden Ausgaben und bei Kapitel 4 Titel 38 der Ausgaben des außerordentlichen Etats für 1906 bewilligten Beträge, für welche Bedürfnisse im § 2 besondere Bestimmung getroffen ist.
Die Ausgabe nach dem Etat für das Reichsschatzamt für das Rechnungsjahr 1906 an die Bundesstaaten und an Elsaß-Lothringen zur Gewährung von Beihilfen an hilfsbedürftige Kriegsteilnehmer unter Kapitel 68 Titel 8 der fortdauernden Ausgaben für die Monate April und Mai 1907 ist von einer Summe von 19.300.000 Mark zu berechnen. Dem Verteilungsmaßstab ist der 1. März 1907 zu Grunde zu legen.
2. Die Matrikularbeiträge sind bis je zum zwölften Teile der durch den Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906 festgestellten Summen, [77] insoweit nicht deren Stundung erfolgt ist, von den Bundesstaaten einzuzahlen.
3. Die nach den vorstehenden Bestimmungen für die Monate April und Mai 1907 sich ergebenden Einnahmen und Ausgaben werden bei den einzelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1907 verrechnet.

§ 2. Bearbeiten

Ferner können von den durch den Entwurf des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1907 angeforderten Summen verausgabt werden:
1. bei den fortdauernden Ausgaben des Reichsamts des Innern an Besoldungen und Wohnungsgeldzuschüssen für 2 Mitglieder der Beschwerdeabteilungen sowie für 2 Mitglieder im Hauptamte beim Patentamte – Kapitel 13 Titel 1 –,
2. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats des Reichsamts des Innern zu den laufenden Betriebskosten der Drachenstation am Bodensee für die Erforschung der oberen Luftschichten sowie zu den Kosten eines Motorboots – Kapitel 3 Titel 29 – und zur Förderung von Versuchen auf dem Gebiete der Motorluftschiffahrt – Kapitel 3 Titel 33 Ergänzungs-Etat –
für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel zuzüglich derjenigen Mehrbeträge, welche zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind;
3. bei den fortdauernden Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel der bei Kapitel 18 „Militär-Justizverwaltung“ eingestellten Beträge unter Zugrundelegung der daselbst vorgesehenen Änderungen;
4. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats für die Verwaltung des Reichsheeres – Kapitel 5 –, Preußen:
a) a) der angeforderte volle Betrag: für den Neubau und die Ausstattungsergänzung des Bekleidungsamts 8. Armeekorps in Coblenz – Titel 12 –, für den Neubau einer Kaserne für ein Bataillon Infanterie in Allenstein – Titel 21 –, für den Neubau einer Kaserne für ein Bataillon Infanterie in Sensburg – Titel 25 –, für die Neuanlage von 7 Schießständen für den Standort Gleiwitz – Titel 31 –, für den Neubau einer Kaserne für ein Pionier-Bataillon in Mainz – Titel 46 –, für die Anlage von Schießständen für die 1907 neu zu errichtenden und für die nach neuen Standorten zu verlegenden Truppen – Titel 62 –, für den Neubau und die Ausstattungsergänzung eines Garnisonlazaretts [78] sowie Ersatzbeschaffung eines Exerzierplatzes in Coblenz – Titel 66 –, für die Erweiterung und Ausstattungsergänzung des Garnisonlazaretts in Altona – Titel 69 –, für die Einführung eines neuen Kavalleriebrückengeräts – Titel 88 –, für die Beschaffung des Materials zur Ausstattung der Armee mit Fernsprechtrupps – Titel 134 –, für die Beschaffung von Funkentelegraphengerät – Titel 135 –, für die Beschaffung von Fahrzeugen, Geschirren und Ausrüstungen der Reit-, Zug- und Packpferde für Feldsignalabteilungen – Titel 136 –, für den Neubau einer Kaserne für zwei Bataillone Infanterie nebst Regimentsstab sowie einer Regiments-Offizierspeiseanstalt in Neubreisach – Titel 149 –, für den Neubau von Wachtbaracken für eine Kompanie Fußartillerie in Diedenhofen – Titel 151–, den Neubau einer Kaserne für ein Regiment Fußartillerie mit Bespannungsabteilung in Metz – Titel 153 –, für den Neubau von Wachtbaracken für eine Kompagnie Infanterie und ein Fußartilleriekommando in Metz – Titel 154 –,
b) ein Betrag von 2.841.600 Mark für die Versuche im Waffenwesen – Titel 106–,
c) ein Betrag von 100.000 Mark für die Beschaffung und Unterbringung von Fußartilleriematerial infolge Neugestaltung und Erweiterung der Übungen des Beurlaubtenstandes der Fußartillerie – Titel 119 –,
d) für die Monate April und Mai 1907 je ein Achtel der angeforderten Beträge: für die Beschaffung von Feldartilleriematerial nebst Munition für leichte Munitionskolonnen – Titel 111 –, für Herstellung von Unterbringungsräumen für das vorbezeichnete Feldartilleriematerial (Preußen und Elsaß-Lothringen) – Titel 112, 159 –,
e) für die Monate April und Mai 1907 je ein Sechstel des angeforderten Betrags für die Beschaffung des Feldgeräts, Schanzzeugs und Übungsmaterials für das 1907 neu zu errichtende Pionier-Bataillon – Titel 126 –,
f) für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel des angeforderten Betrags für die Erwerbung und Einrichtung von Übungsplätzen in Cöln für das 1908 neu zu errichtende Pionier-Bataillon – Titel 127 –;
5. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für die Verwaltung des Reichsheeres – Kapitel 3 –, Preußen:
a) für die Monate April und Mai 1907 je ein Sechstel des angeforderten Betrags für die Küstenartillerie – Titel 2 –,[79]
b) für die Monate April und Mai 1907 je ein Achtel des angeforderten Betrags für Ersatzbauten und Beschaffungen aller Art für Cöln infolge Aufgabe der Umwallung – Titel 5 –.
Die vorstehend zu 4d bis f und 5a und b bewilligten Summen dürfen um die Beträge überschritten werden, welche zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind;
6. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats für die Verwaltung des Reichsheeres – Kapitel 5 –, Sachsen:
a) für den Ausbau der elektrischen Anlage des Bekleidungsamts des 19. Armeekorps in Leipzig zu einer elektrischen Zentrale für die Betriebe der Garnison – Titel 165 –,
b) für die Erwerbung und Einrichtung eines Truppenübungsplatzes für das 12. Armeekorps (Königsbrück) – Titel 173 –,
c) für die Erweiterung des Garnisonlazaretts zu Freiberg (1. Baurate) – Titel 176 –
der angeforderte volle Betrag;
d) für die Herstellung von Unterbringungsräumen für das hinzutretende Feldartilleriematerial nebst Munition für leichte Munitionskolonnen – Titel 193 – für die Monate April und Mai 1907 ein Betrag von 30.000 Mark;
7. bei den fortdauernden Ausgaben der Verwaltung der Kaiserlichen Marine für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel der bei Kapitel 57 Titel 6 und bei Kapitel 59 Titel 5a eingestellten Beträge unter Zugrundelegung der daselbst vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen;
8. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine – Kapitel 6 –:
a) zur Einrichtung des Hafenschiffs „König Wilhelm“ als Schiffsjungenschiff – Titel 22 –,
b) zur Grundreparatur und zu baulichen Änderungen an dem Großen Kreuzer „Hansa“ – Titel 24 –,
c) zur Herrichtung eines alten Panzerschiffs zu Schießversuchen und zur Ausführung der letzteren sowie zur Abhaltung von Vergleichsschießen gegen Panzerplatten – Titel 106 –,
d) zum Erwerbe von Schießstandsgelände für die Garnison Cuxhaven – Titel 124 –
der angeforderte volle Betrag;
e) zum Baue weiterer Uferschutzmauern auf Helgoland – Titel 103 – für die Monate April und Mai 1907 ein Betrag von 50.000 Mark, [80]
f) zur Ausarbeitung von Bauentwürfen und zu sonstigen Vorbereitungsarbeiten für Garnisonbauten, die in späteren Rechnungsjahren bei den einmaligen Ausgaben neu vorzusehen sind – Titel 129 –, für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel des angeforderten Betrags;
die ersten Raten
g) zum Baue des Linienschiffs „Ersatz Württemberg“ – Titel 17 –,
h) zum Baue des Linienschiffs „Ersatz Baden“ – Titel 18 –,
i) zum Baue des Großen Kreuzers F – Titel 19 –,
k) zum Baue des Kleinen Kreuzers „Ersatz Greif“ – Titel 20 –,
l) zum Baue des Kleinen Kreuzers „Ersatz Jagd“ – Titel 21 –,
m) zum Baue einer Torpedobootsflottille – Titel 27 –,
n) zur artilleristischen Armierung des Linienschiffs „Ersatz Württemberg“ – Titel 48 –,
o) zur artilleristischen Armierung des Linienschiffs „Ersatz Baden“ – Titel 49 –,
p) zur artilleristischen Armierung des Großen Kreuzers F – Titel 50 –,
q) zur artilleristischen Armierung des Kleinen Kreuzers „Ersatz Greif“ – Titel 51 –,
r) zur artilleristischen Armierung des Kleinen Kreuzers „Ersatz Jagd“ – Titel 52 –,
s) zur artilleristischen Armierung einer Torpedobootsflottille – Titel 53 –;
t) zur Torpedoarmierung des Linienschiffs „Ersatz Württemberg“ – Titel 71 –,
u) zur Torpedoarmierung des Linienschiffs „Ersatz Baden“ – Titel 72 –,
v) zur Torpedoarmierung des Großen Kreuzers F – Titel 73 –,
w) zur Torpedoarmierung des Kleinen Kreuzers „Ersatz Greif“ – Titel 74 –,
x) zur Torpedoarmierung des Kleinen Kreuzers „Ersatz Jagd“ – Titel 75 –,
y) zur Torpedoarmierung einer Torpedobootsflottille – Titel 76 –,
im angeforderten vollen Betrage;
9. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine – Kapitel 4 –:
a) zur Verbesserung der Befestigung an der Elbe – Titel 18 – für die Monate April und Mai 1907 ein Betrag von 100.000 Mark; [81]
b) zum weiteren Ausbau der Artillerieschule in Sonderburg – Titel 29 – unter Zugrundelegung der daselbst vorgesehenen Änderungen,
c) zum Baue eines Exerzierhauses in Mürwik, einschließlich Einebnung des Geländes für einen Exerzierplatz – Titel 38 –,
d) zur Beschaffung fiskalischer Miets- und Dienstwohnungen in Sonderburg, einschließlich Grunderwerb – Titel 40 –,
e) zur Erweiterung des Marinelazaretts in Cuxhaven, einschließlich Grunderwerb und Ergänzung der Geräteausstattung – Titel 41 –,
f) zum Baue eines Marinelazaretts in Sonderburg, einschließlich Grunderwerb und Geräteausstattung – Titel 42 –
der angeforderte volle Betrag;
10. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats des Reichsschatzamts zur Erweiterung der Diensträume des Reichsschatzamts, zweite Rate (Grundstückserwerb und erste Baurate) – Kapitel 7 Titel 2 – der angeforderte volle Betrag;
11. bei den fortdauernden Ausgaben der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für die Posthaus-Um- und Erweiterungsbauten in Markneukirchen und Wittenberg (Bezirk Potsdam) – Kapitel 85 Titel 61 – und
12. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung – Kapitel 4 – für einen Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstücke Königgrätzerstraße 20 in Berlin – Titel 41 –, für einen Posthausneubau am Potsdamer Bahnhof in Berlin – Titel 43 –, für die Vergrößerung des Postgrundstücks in der Poststraße in Chemnitz und zu einem Um- und Erweiterungsbau auf diesem Grundstücke – Titel 46 –, für einen Posthausneubau in Eibenstock – Titel 50 –, für einen Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in Groß-Lichterfelde – Titel 52 –, für einen Posthausneubau in Herbesthal – Titel 54 –, für den Kauf eines Bauplatzes und für die Errichtung eines Postgebäudes in Höchst (Main) – Titel 55 –, für die Errichtung eines neuen Ober-Postdirektionsgebäudes in Posen und zu baulichen Änderungen im alten Postgebäude an der Wilhelm- und Friedrichstraße daselbst – Titel 57 –, für die Erwerbung eines Bauplatzes und für den Neubau eines Dienstgebäudes in Wilmersdorf bei Berlin – Titel 62 –, für den Ankauf eines Grundstücks in Auerbach (Vogtland) und zu einem Um- und Erweiterungsbau auf diesem Grundstücke – Titel 63 –, für die Erwerbung eines Grundstücks in der Französischen Straße in Berlin – Titel 65 –, für die Vergrößerung des Postgrundstücks in der Berlinerstraße in Charlottenburg – Titel 68 –, für die Erwerbung eines Postbauplatzes in Gelsenkirchen – Titel 72 –, [82] für den Ankauf eines Postbauplatzes in Langfuhr – Titel 73 – und für die Erwerbung eines Grundstücks in Mühlhausen (Thüringen) – Titel 75 –
der angeforderte volle Betrag;
13. bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats für die Verwaltung der Reichseisenbahnen zur Beseitigung eines Straßenüberganges in Schienenhöhe auf dem Bahnhof Erstein – Kapitel 10 Titel 17 – für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel;
14. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für die Verwaltung der Reichseisenbahnen zur Ausführung genauer Vorarbeiten für eine vollspurige Nebenbahn von Bettsdorf über Endorf und Waldwiese nach Merzig – Kapitel 7 Titel 22 – für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel;
15. gleichfalls bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für die Verwaltung der Reichseisenbahnen zur Erweiterung des Bahnhofs Colmar – Kapitel 7 Titel 5 – ein Betrag von 185.000 Mark für Geländeerwerb;
16. bei Kapitel 3 Titel 7 des außerordentlichen Etats für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesverteidigung, und zwar zur Verstärkung des Oberbaues auf der Strecke Essen i. O.–Löningen, zur Herstellung einer Bahn von Kaiserslautern nach Waldfischbach nebst Ergänzung der Strecke Waldfischbach–Biebermühle, zur Herstellung einer Bahn von Kaltenbach nach Bundenthal und von Dümpelfeld nach Lissendorf nebst Anschluß nach Gerolstein sowie zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Strecke Remagen–Dümpelfeld, zum Baue einer Verbindungskurve zwischen den Strecken Völklingen–Lebach und Wemmetsweiler–Primsweiler sowie zur Herstellung örtlicher Ergänzungsanlagen – Ziffer 6 bis 11 der Erläuterungen –
für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel zuzüglich derjenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind.

§ 3. Bearbeiten

Die Militärverwaltung ist befugt, die aus Anlaß der Ablösung eines Teiles des Ostasiatischen Detachements entstehenden Ausgaben zu leisten und bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für 1907 für die Expedition nach Ostasien in Anrechnung zu bringen.

§ 4. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Mittel bis zum Betrage von 150.000.000 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen. [83]

§ 5. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergebenden Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von 350.000.000 Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

§ 6. Bearbeiten

Der Besoldungs-Etat für das Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1906 gilt mit der im § 1 Ziffer 1a bezeichneten Maßgabe auch für die Monate April und Mai 1907.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1907.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.