Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 5, Seite 29 - 30
Fassung vom: 10. Februar 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Februar 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3103.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. Vom 10. Februar 1905.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte zweite Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 hinzu.

§ 2. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 74.155.330 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.

§ 3. Bearbeiten

Für alle Ausgaben, welche zu den Verwendungszwecken des im § 1 bezeichneten Nachtrags-Etats bereits geleistet sind, wird dem Reichskanzler Indemnität erteilt.
Die bereits geleisteten Ausgaben kommen auf den im § 2 bewilligten Kredit m Anrechnung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 10. Februar 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.


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Zweiter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. Bearbeiten

Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. Für das
Rechnungsjahr
1904
treten hinzu
Mark.
Einmalige Ausgaben.
b.Außerordentlicher Etat.
19. X. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet.
1/2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltung 71.131.330
3. B. Verwaltung des Reichsheeres 44.000
4. C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 2.650.000
5. D. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 330.000
Summe X 74.155.330
Einnahme.
XII. Außerordentliche Deckungsmittel.
22. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten 74.155.330
Berlin im Schloß, den 10. Februar 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.