Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts- Etat für das Rechnungsjahr 1905.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 19, Seite 435 - 437
Fassung vom: 27. März 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. März 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3220.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts- Etat für das Rechnungsjahr 1905. Vom 27. März 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte dritte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 hinzu.

§ 2. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 1.690.800 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.

§ 3. Bearbeiten

Für alle Ausgaben, welche zu den Verwendungszwecken des im § 1 bezeichneten Nachtrags-Etats bereits geleistet sind, wird dem Reichskanzler Indemnität erteilt.
Die bereits geleisteten Ausgaben kommen auf den im § 2 bewilligten Kredit in Anrechnung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 27. März 1906.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.


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Dritter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. Bearbeiten

Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das
Rechnungsjahr
1905
treten hinzu
Mark.
A.Ordentlicher Etat.
a.Fortdauernde Ausgaben.
IV. Auswärtiges Amt.
5. 9a. Gesandtschaften und Konsulate 13.225
b.Einmalige Ausgaben.
II. Auswärtiges Amt.
2a. 2. Kolonialverwaltung 936.825
Summe der Ausgabe des ordentlichen Etats 950.050
Einnahme.
21. XI. Matrikularbeiträge 950.050
B.Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
9. 1. IX. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. 76.750
9a. 1. IXa. Aus Anlaß der Expedition in das Ostafrikanische Schutzgebiet.
1. Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltung 1.314.050
2. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 300.000
Summe IXa 1.614.050
Summe der Ausgabe des außerordentlichen Etats 1.690.800
6. [437] VI. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten 1.690.800
Berlin im Schloß, den 27. März 1906.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst von Bülow.