Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 19, Seite 241 - 244
Fassung vom: 1. Juni 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Juni 1900
Inkrafttreten:
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(Nr. 2672.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900. Vom 1. Juni 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900 wird
in Ausgabe
auf 4.818.600 Mark, nämlich
auf – 25.713 Mark an fortdauernden
auf 24.313 Mark an einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats
auf 4.820.000 Mark an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats und
in Einnahme
auf 4.820.600 Mark
festgestellt und tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900 hinzu.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 5.856.744 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 1. Juni 1900.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


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Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900.

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Kapitel. Titel. Ausgabe. Für das Rechnungsjahr 1900
treten hinzu fallen weg
Mark. Mark.
Fortdauernde Ausgaben.
IV. Auswärtiges Amt.
5. 1/139. Gesandschaften und Konsulate 33.400
6a. 1/21. Kolonialverwaltung 8.000
[243] Summe IV 25.400
V. Reichsamt des Innern.
13. 1/8. Patentamt 11.100
VI. Verwaltung des Reichsheeres.
27. 1/18. Garnisonverwaltungs- und Serviswesen – Sachsen 2.600
44.
Militärverwaltung von Bayern 6.587 Mark.
  Ab:
der auf die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats – Kapitel 5 – entfallende, unter Titel 260 daselbst angesetzte Theil vorstehender Quote mit 3.757 Mark.
bleiben
2.830
Summe VI 22.430
VII. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
51. 1/33. Geldverpflegung der Marinetheile 11.783
55. 1/7. Garnisonverwaltung und Servis 1.350
56. Wohnungsgeldzuschuß 1.650
59. 1/7. Bildungswesen 22.000
64. 1/10. Verschiedene Ausgaben 60
Summe VII 36.843
Summe der fortdauernden Ausgaben 25.713
Einmalige Ausgaben.
a. Ordentlicher Etat.
II. Auswärtiges Amt.
2. 1/9. Auswärtiges Amt 80.000
2a. 1/9. Kolonialverwaltung 917.300
Summe II 997.300
5. V. Verwaltung des Reichsheeres.
5. 190/240.       b)Sachsen 30.000
Summe A für sich.
260. Quote an Bayern von den Ausgaben Summe A 3.757
Summe V 33.757
6. 1/81. VI. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 30.000
9a. [244] X. Zur Verminderung der Reichsschuld 1.036.744
Summe a 24.313
Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1900
treten hinzu fallen weg
Mark. Mark.
b. Außerordentlicher Etat.
3. III. Verwaltung des Reichsheeres.
5. Für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung 4.500.000
13. 1/3a. VI. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 320.000
Summe b 4.820.000
Summe der einmaligen Ausgaben 4.844.313
Dazu: Summe der fortdauernden Ausgaben 25.713
Summe der Ausgabe 4.818.600
Einnahme.
VII. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen.
7. 1/4. Auswärtiges Amt 1.400
XIII. Außerordentliche Deckungsmittel.
23. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten 5.856.744
24. Sonstige außerordentliche Deckungsmittel.
3. Aus dem ordentlichen Etat zur weiteren Verminderung der Reichsschuld 1.036.744
Summe XIII 4.820.000
Summe der Einnahme 4.818.600
Summe der Ausgabe 4.818.600
Neues Palais, den 1. Juni 1900.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.