Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85. Vom 23. Januar 1885

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 2, Seite 3 - 4
Fassung vom: 23. Januar 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Januar 1885
Inkrafttreten:
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(Nr. 1578.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85. Vom 23. Januar 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85 wird
in Ausgabe
auf 180.000 Mark an einmaligen Ausgaben,
und
in Einnahme
auf 180.000 Mark
festgestellt und tritt dem, durch das Gesetz vom 2. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 125) festgestellten Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85 hinzu.

§. 2. Bearbeiten

Die Mittel zur Bestreitung des im §. 1 bezifferten Bedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Januar 1885.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


__________________


[4]

Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85.

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Für das Etatsjahr 1884/85 treten hinzu.
Mark.
Einmalige Ausgaben.
7. 17. VII. Marineverwaltung. 180.000
Summe der fortdauernden Ausgaben für sich.
Summe der Ausgabe. 180.000
Einnahme.
24. XII. Matrikularbeiträge.
1/26. Nach Maßgabe des §. 2 des Gesetzes 180.000
Summe XII für sich.
Summe der Einahme 180.000
Die Ausgabe beträgt 180.000
Balanzirt.
Berlin, den 23. Januar 1885.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.