Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1902

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1902.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 17, Seite 114–124
Fassung vom: 20. März 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 24. März 1902
Inkrafttreten:
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(Nr. 2853.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1902. Vom 20. März 1902.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1902 wird in Einnahme und Ausgabe auf 37.402.496 Mark festgesetzt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. S. „Kaiser Wilhelm II.“, den 20. März 1902.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.


[115]

Haushalts-Etat der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1902. Bearbeiten

[116]

Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1902.
Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/7. Civilverwaltung 2.358.277
2. 1/4. Militärverwaltung 2.389.031
3. 1/3. Flottille 695.000
4. 1/7. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 1.103.800
5. Eisenbahnen 247.266
6. Auf öffentlich- oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhende allgemeine Lasten 600.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 7.393.374
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/7. Summe II. Einmalige Ausgaben 645.000
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 13.122
Summe der Ausgabe 8.051.496
2. Einnahme.
1. 1/4. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 3.186.296
2. Reichszuschuß 4.865.200
Summe der Einnahme 8.051.496
Summe der Ausgabe 8.051.496
[117] Die Einnahme beträgt 8.051.496
II. Schutzgebiet Kamerun.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/7. Civilverwaltung 1.093.410
2. 1/4. Militärverwaltung 1.083.076
3. 1/3. Flottille 316.800
4. 1/8. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 494.000
5. Auf öffentlich- oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhende allgemeine Lasten
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 2.987.286
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/5. Summe II. Einmalige Ausgaben 1.238.500
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 10.814
Summe der Ausgabe 4.236.600
2. Einnahme.
1. 1/3. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 2.031.500
2. Reichszuschuß 2.205.100
Summe der Einnahme 4.236.600
Summe der Ausgabe 4.236.600
[118] Die Einnahme beträgt 4.236.600
III. Schutzgebiet Togo.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/8. Civilverwaltung 496.893
2. 1/4. Militärverwaltung 104.100
3. 1/8. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 182.500
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 783.493
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/3. Summe II. Einmalige Ausgaben 852.900
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 13.607
Summe der Ausgabe 1.650.000
2. Einnahme.
1. 1/3. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 635.000
2. Reichszuschuß 1.015.000
Summe der Einnahme 1.650.000
Summe der Ausgabe 1.650.000
[119] Die Einnahme beträgt 1.650.000
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/8. Civilverwaltung 1.311.900
2. 1/4. Militärverwaltung 2.396.574
3. 1/8. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 1.863.700
4. Eisenbahnen 857.000
5. Auf öffentlich- oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhende allgemeine Lasten 91.800
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 6.520.974
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/13. Summe II. Einmalige Ausgaben 2.893.500
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 44.426
Summe der Ausgabe 9.458.900
2. Einnahme.
1. 1/4. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 1.824.000
2. Reichszuschuß 7.634.900
Summe der Einnahme 9.458.900
Summe der Ausgabe 9.458.900
[120] Die Einnahme beträgt 9.458.900
V. Schutzgebiet Neu-Guinea.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/6. Civilverwaltung 194.600
3. 1/3. Flottille 89.500
3. 1/3. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 77.000
4. Auf öffentlich- oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhende allgemeine Lasten 400.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 761.100
II. Einmalige Ausgaben.
1. Summe II. Einmalige Ausgaben 56.000
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 4.900
Summe der Ausgabe 822.000
2. Einnahme.
1. 1/3. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 100.000
2. Reichszuschuß 722.000
Summe der Einnahme 822.000
Summe der Ausgabe 822.000
[121] Die Einnahme beträgt 822.000
VI. Verwaltung der Karolinen, Palau und Marianen.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/7. Civilverwaltung 177.960
2. 1/3. Flottille 57.700
3. 1/4. Mehreren Verwaltungszweigen gemeinsame Fonds 58.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 293.730
II. Einmalige Ausgaben.
1. Summe II. Einmalige Ausgaben 42.500
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 1.870
Summe der Ausgabe 338.100
2. Einnahme.
1. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 33.100
2. Reichszuschuß 305.000
Summe der Einnahme 338.100
Summe der Ausgabe 338.100
Die Einnahme beträgt 338.100
VII. Schutzgebiet Samoa.
1. Ausgabe.
1. Zur Bestreitung der Verwaltungsaufgaben (Bauschsumme) 441.400
[122] Summe für sich.
2. Einnahme.
1. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 271.000
2. Reichszuschuß 170.400
Summe der Einnahme 441.400
Summe der Ausgabe 441.400
Die Einnahme beträgt 441.400
VIII. Schutzgebiet Kiautschou.
1. Ausgabe.
1. I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 1/5. Civilverwaltung 799.547
2/5. Militärverwaltung 2.368.539
6/12. Gemeinsame Ausgaben für Civil- und Militärverwaltung 1.791.153
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 4.959.239
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1/8. Summe II. Einmalige Ausgaben 7.375.000
III. Reservefonds.
1. Summe III. Reservefonds 69.761
Summe der Ausgabe 12.404.000
2. Einnahme.
1. 1/3. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 360.000
2. Reichszuschuß 12.044.000
Summe der Einnahme 12.404.000
Summe der Ausgabe 12.404.000
[123] Die Einnahme beträgt 12.404.000
Einnahme und Ausgabe. Betrag für das Rechnungsjahr 1902.
Mark.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
Summe I. für das ostafrikanische Schutzgebiet 8.051.496
Summe II. Für Kamerun 4.236.600
Summe III. für Togo 1.650.000
Summe IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 9.458.900
Summe V. für Neu-Guinea 822.000
Summe VI. Für die Karolinen, Palau und Marianen 338.100
Summe VII. für Samoa 441.400
Summe VIII. für Kiautschou 12.404.000
zusammen 37.402.496
      Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete von Neu-Guinea gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der Maßgabe, daß die Auslandsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen und nach fünf Jahren der Höchstbetrag erreicht wird.
Kiel, an Bord M. S. „Kaiser Wilhelm II.“, den 20. März 1902.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.