Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 16, Seite 105 - 108
Fassung vom: 12. Juni 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Juni 1878
Inkrafttreten:
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(Nr. 1246.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres. Vom 12. Juni 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 5.759.600 Mark für Garnisoneinrichtungen in Elsaß-Lothringen wird nachträglich genehmigt; soweit dieser Betrag nicht bereits verausgabt ist, kann er für die in der Anlage aufgeführten Zwecke verwendet werden.

§. 2. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die nach §. 1 erforderlichen Geldmittel im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.
Die für das Etatsjahr 1878/79 zahlbaren Zinsen sind aus dem Fonds Kapitel 69a Titel 1a der fortdauernden Ausgaben des Reichshaushalts-Etats zu bestreiten.

§. 3. Bearbeiten

Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung. [106]
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Ort, den 12. Juni 1878.
 Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.)   Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

  Fürst v. Bismarck.
__________________

[107] [108]

Ueberschlag
der
in Folge Verstärkung der Besatzung Elsaß-Lothringens entstehenden einmaligen Ausgaben für Kasernen, Garnisoneinrichtungen und Magazinanlagen.


Lau-
fende
Nr.
Garnisonort. Bezeichnung der Ausgaben. Geldbetrag.
Mark.
A. Kasernen- und Garnisoneinrichtungen.
1. St. Avold. Bau eines Kasernements nebst Stauungen für zwei Eskadrons, einschließlich der Ausstattung mit Utensilien 772.000
2. desgl. Erwerbung bezw. Einrichtung eines Regiments-Exerzirplatzes 16.000
3. Metz. Einrichtung der Bas-Seille-Kaserne zur Unterbringung eines Infanterie-Bataillons 43.000
4. desgl. Ausbau der König Ludwig-Kaserne zur Unterbringung von zwei Infanterie-Bataillonen. 687.000
5. desgl. Bau eines Baracken-Kasernements nebst Zubehör für ein Infanterie-Bataillon 515.500
6. desgl. Herstellung provisorischer Stallungen für das 1. Hannoversche Dragoner-Regiment Nr. 9. 56.700
7. desgl. Ausstattung der mehr belegten bezw. neu hergestellten Räume mit Utensilien 340.000
8. desgl. Bau eines Fahrzeugschuppens 20.000
9. desgl. Erwerbung und Einrichtung von Schießständen 1.044.353
10. desgl. Erweiterung des Divisions-Exerzirplatzes 300.000
11. desgl. Herstellung eines Detail-Uebungsplatzes auf Fort Goeben 10.000
12. desgl. Herstellung von Umzäunungen der Brennmaterialienplätze auf den belegten Außenforts 10.000
13. Saarburg. Bau eines Kasernements nebst Zubehör für vier Eskadrons, einschließlich der Ausstattung mit Utensilien 1.157.180,95
14. desgl. Bau einer bedeckten Reitbahn 39.000
15. desgl. Erwerbung eines Exerzirplatzes 165.100
16. Saarburg. Neubau oder Ankauf eines Dienstwohngebäudes für den Kommandeur des Rheinischen Ulanen-Regiments Nr. 7 und den Bezirks-Kommandeur in Saarburg 100.000
17. Straßburg. Utensilien-Ausstattung für die in Baracken, Festungs- etc. Räumen etc. mehr zu kasernirenden 580 Mann 16.778,47
18. Weißenburg. Bau einer Wohnbaracke für die mehr zu kasernirenden Mannschaften und Ausstattung derselben mit Utensilien 93.726,89
19. Im Allgemeinen. Beschaffungskosten des Mehrbedarfs an Wäschestücken für die in Folge Verstärkung der Garnisonen neu belegten bezw. noch zu belegenden Räume 33.000
20. desgl. Für unvorhergesehene Fälle 33.260,69
Summe A.      5.452.600
B. Magazinbauten.
21. Metz. Umbau eines Rauhfourage-Magazins 90.000
22. St. Avold. Neubau eines Rauhfourage-Magazins 72.000
23. Saarburg. Neubau eines Hafer- und eines Rauhfourage-Magazins 145.000
Summe B.      307.000
Hierzu Summe A.      5.452.600
Gesammtbetrag      5.759.600