Gesetz, betreffend die Abänderung der Reichstags-Wahlkreise 5 und 6 des Regierungsbezirks Oppeln im Königreiche Preußen
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(Nr. 935.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Reichstags-Wahlkreise 5 und 6 des Regierungsbezirks Oppeln im Königreiche Preußen. Vom 20. Juni 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
Einziger Paragraph.
- Die Wahlkreise Beuthen und Kattowitz – 5. und 6. Wahlkreis des Regierungsbezirks Oppeln im Königreiche Preußen (Anlage C. des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes, vom 31. Mai 1869, Bundes-Gesetzbl. S. 275) – bestehen fortan: [145]
- a) der Wahlkreis Beuthen (5):
- aus den landräthlichen Kreisen Beuthen und Tarnowitz,
- b) der Wahlkreis Kattowitz (6):
- aus den landräthlichen Kreisen Kattowitz und Zabrze.
- a) der Wahlkreis Beuthen (5):
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Schloß Babelsberg, den 20. Juni 1873.