Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung
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(Nr. 976.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868. Vom 7. Dezember 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Einziger Paragraph.
- Artikel 4 der Maaß- und Gewichtsordnung, welcher also lautet:
- „Als Entfernungsmaaß dient die Meile von 7500 Meter.“
- wird aufgehoben.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 7. Dezember 1873.