Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 17, Seite 251
Fassung vom: 14. April 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. April 1905
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3126) Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 14. April 1905.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Im § 23 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) wird das Wort „Tage“ ersetzt durch das Wort „Wochentage“.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Messina, den 14. April 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.